( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGesamtdeckungsprinzip 

Gesamtdeckungsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 994/06 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:ThürFAG, ThürSchFG, ThürBekVO
Schlagworte:Kreisumlage, Schulumlage, rückwirkender Erlass einer Haushaltssatzung, rückwirkende Bekanntmachung, Schulaufwand, Investitionen für Grund-und Regelschulen, Zinsen und Tilgung, Gesamtdeckungsprinzip, Fremdfinanzierungsquote, Schulverwaltungsamt, Fehlergrenze
Stichwort:Gesamtdeckungsprinzip
Leitsatz:1. a) Zur Schulumlage im Sinne des § 31 ThürFAG gehört der Schulaufwand gemäß § 3 Abs. 2 ThürSchFG. Dieser umfasst auch Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite, die der Finanzierung von Investitionen an Schulen dienen.

b) Zur Berechnung des auf Grund- und Regelschulen entfallenden Anteils, der in einem Haushaltsjahr für Zinsen und Tilgung zu zahlen ist, ist eine Fremdfinanzierungsquote zu ermitteln.

2. Sowohl bei der Berechnung der Kreisumlage als auch bei der Ermittlung der Schulumlage ist einem Landkreis jeweils eine Fehlergrenze von 1% des betreffenden Umlagesolls zuzubilligen.

3. Auch eine Haushaltssatzung kann nach Abschluss des Haushaltsjahres rückwirkend erlassen bzw. bekannt gemacht werden, wenn diese eine ungültige Haushaltssatzung bzw. eine solche, deren Gültigkeit rechtlichen Zweifeln unterliegt, ersetzen soll. Dem steht nicht entgegen, dass der Haushaltsplan nach Abschluss des Haushaltsjahres nachträglich nicht mehr geändert werden kann.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 994/06



BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 3.99 vom 23.02.2000

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsaufwand, Fremdfinanzierungszinsen, Gesamtdeckungsprinzip, Fremdfinanzierungsquote, Nettoinvestitionen, Zweckbindung von Investitionszuschüssen, maßgebliches Haushaltsjahr, Zinsen auf Fremdfinanzierungszinsen, Erforderlichkeit der Fremdfinanzierungskosten.
Stichwort:Gesamtdeckungsprinzip
Leitsatz:Leitsätze:

Das Verfahren, bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zuwendungen und Zuschüsse für diese Zwecke vorab abzuziehen, entspricht den rechtlichen Anforderungen von § 128 Abs. 1 und § 130 Abs. 1 BauGB, wenn die in Abzug gebrachten Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind.

Es ist mit dem aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgenden Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung unvereinbar, für die Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten bei der Zinsberechnung für die Folgejahre nicht auf die Fremdfinanzierungsquote des Haushaltsjahres, in dem der Erschließungsaufwand entstanden ist, sondern auf die jeweilige Quote der Folgejahre abzustellen.

Zinsen auf die jeweils für das Vorjahr ermittelten Fremdfinanzierungszinsen dürfen in den beitragsfähigen Aufwand nicht eingestellt werden.

Fremdfinanzierungskosten, die allein deshalb entstanden sind, weil die Gemeinde nach endgültiger Feststellung einer Erschließungsanlage den Eintritt der noch fehlenden Voraussetzungen für deren Abrechenbarkeit ohne jeden sachlich vertretbaren Grund jahrelang verzögert hat, gehören nicht zum erforderlichen Erschließungsaufwand.

Urteil des 11. Senats vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 -

I. VG Hannover vom 26.09.1996 - Az.: VG 8 A 5288/95 -
II. OVG Lüneburg vom 10.03.1998 - Az.: OVG 9 L 5952/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 3.99


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/gesamtdeckungsprinzip

"Gesamtdeckungsprinzip - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN