JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesamtbetriebsvereinbarung
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Gesamtbetriebsrat, Verkleinerung, Gesamtbetriebsvereinbarung, regionale Verbundenheit |
| Stichwort: | Gesamtbetriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | Eine Regelung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung, nach der die Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats sowohl nach § 47 Abs. 4 als auch nach § 47 Abs. 5 BetrVG festgelegt wird, ist zulässig. § 47 Abs. 5 BetrVG verlangt nicht, dass alle Betriebe zusammengelegt werden, Einzelbetriebe können bestehen bleiben. Der Gesetzesbegriff "regionale Verbundenheit" in § 47 Abs. 5 BetrVG ist nicht gleichzusetzen mit räumlicher Nähe im Sinne des § 4 Abs. 1 BetrVG. Eine Regelung, die bundesweit benachbarte Betriebe zusammenlegt, liegt regelmäßig im Rahmen des Beurteilungsspielraums von Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die auch eine Regelung nach § 47 Abs. 4 BetrVG enthält, ist nicht allein deshalb unwirksam, weil in der Überschrift nur auf § 47 Abs. 5 BetrVG verwiesen wird, wenn aus einem zugeleiteten Entwurf der Vereinbarung für die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats deutlich hervorging, dass auch die Zahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder, die von den bestehen bleibenden Einzelbetrieben entsandt werden, reduziert werden sollte. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 44/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB, GG, BetrAVG |
| Schlagworte: | Gleichbehandlung, Gesamtzusage, Gesamtbetriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung, Maßregelungsverbot, Arbeitszeit |
| Stichwort: | Gesamtbetriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | 1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist grundsätzlich unternehmensbezogen zu betrachten. Jedoch können die unterschiedlichen Lebens-, Arbeits- oder Rechtsverhältnisse an den einzelnen Betriebsstandorten eine Ungleichbehandlung der Belegschaften verschiedener Betriebe sachlich rechtfertigen. 2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber in einer Mustergesamtbetriebsvereinbarung zu Fragen der Arbeitszeit denjenigen Belegschaften, die die Muster-Gesamtbetriebsvereinbarung durch Abschluss entsprechender örtlicher Betriebsvereinbarungen übernehmen, Gesamtzusagen über die Erhöhung der Prämien zur betrieblichen Altersversorgung in Aussicht stellt. 3. Sind die Arbeitszeitregelungen der bundesweit geltenden Muster-Gesamtbetriebsvereinbarung in einzelnen Tarifgebieten möglicherweise tarifwidrig, in anderen aber nicht, so können sich die Belegschaften derjenigen Standorte, deren örtliche Betriebsräte die Übernahme der Muster-BV wegen von ihnen angenommener Tarifwidrigkeit verweigern, wegen der versprochenen Gegenleistung nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn schon in der Muster-Gesamtbetriebsvereinbarung selbst ausdrücklich darauf hingewiesen wird, das bei der Umsetzung der BGV durch örtliche Betriebsvereinbarungen die jeweiligen Tarifvorschriften zu beachten sind. 4. Ein Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers aus § 612 a BGB kann nicht damit begründet werden, der Arbeitgeber habe den Betriebsrat gemaßregelt. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 568/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB, GG, BetrAVG |
| Schlagworte: | Gleichbehandlung, Gesamtzusage, Gesamtbetriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung, Maßregelungsverbot, Arbeitzeit |
| Stichwort: | Gesamtbetriebsvereinbarung |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (2) Sa 779/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Gesamtbetriebsvereinbarung, betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, betriebliche Übung |
| Stichwort: | Gesamtbetriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | Es verstößt nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien für einzelne Betriebsteile die dort aus betrieblicher Übung entstandenen Ansprüche von Arbeitnehmern im Rahmen eines Interessenausgleichs in einer Besitzstandsklausel festschreiben (im Anschluss an BAG, Urteil v. 23.09.1992, AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung; BAG, Urteil v. 26.05.1993, AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung; BAG, Urteil v. 08.08.2000 - 9 AZR 517/99 n.v.). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1863/04 | |
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