JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gesamtbetriebsausschuss
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Gesamtbetriebsausschuss, Erweiterung |
| Stichwort: | Gesamtbetriebsausschuss |
| Leitsatz: | Vergrößert sich die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats und dadurch nach § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses, weil die Betriebsräte der nach § 613a BGB übergegangenen Betriebe ebenfalls Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsandt haben, sind alle weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses nach dem Prinzip der Verhältniswahl neu zu wählen. Ein Nachrücken von Ersatzmitgliedern oder eine Nachwahl, beschränkt auf die zusätzlichen Sitze, ist unzulässig. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 37/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder |
| Stichwort: | Gesamtbetriebsausschuss |
| Leitsatz: | Die weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses werden nach § 51 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG in der Fassung vom 23. Juli 2001 vom Gesamtbetriebsrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Fassung der Normen beruht nicht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 62/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Gesamtbetriebsausschuss |
| Stichwort: | Gesamtbetriebsausschuss |
| Leitsatz: | 1. Die Wahl der Mitglieder für den Gesamtbetriebsausschuss erfolgt nach §§ 51 Abs. 1 Satz 2, 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG als Verhältniswahl. Das Gesetzgebungsverfahren zum Betriebsverfassungs-Reformgesetz 2001 lässt insoweit keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein Redaktionsversehen erkennen. 2. Im Beschlussverfahren um die Wirksamkeit der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Gesamtbetriebsausschuss sind diese zu beteiligen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 Ta BV 162/02 | |
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