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Gesamtbetrag

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1006/06 vom 17.04.2007

Rechtsgebiete:SGB V, KHG, BPflV, PsychPV
Schlagworte:Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Kontrahierungszwang, Pflegesatzvereinbarung, Gesamtbetrag, Medizinisch leistungsgerechtes Budget, Kappung, Obergrenze, Ausdeckelungstatbestand, Veränderung, Fallzahlen, Vereinbarung, Schiedsstellenfähigkeit, Verhandlungspflicht
Stichwort:Gesamtbetrag
Leitsatz:1. Die Anwendung des Ausdeckelungstatbestandes des § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV kann einer gerichtlichen Überprüfung auch dann zugänglich sein, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Veränderung der Fallzahlen gegenüber dem vorangegangenen Pflegesatzzeitraum nicht zustande kommt.

2. Die Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV für eine Erhöhung der Obergrenze setzt voraus, dass zuvor von den Vertragsparteien oder der Schiedsstelle das medizinisch leistungsgerechte Budget nach § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BPflV für diesen Pflegesatzzeitraum ermittelt wurde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1006/06



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 943/04 vom 01.03.2005

Rechtsgebiete:KHG, BPflV, SGB V
Schlagworte:Budget, Gesamtbetrag, Erlöse, Kappung, Obergrenze, Grundsatz, Beitragssatzstabilität, Ausdeckelungstatbestand, Veränderungsrate, Erforderlichkeit
Stichwort:Gesamtbetrag
Leitsatz:Der sozialversicherungsrechtliche Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 Abs. 1 SGB V) wird im Pflegesatzrecht konkretisiert und ist insbesondere nach Maßgabe des § 6 BPflV zu beachten. Basis für die Fortschreibung des Gesamtbetrages der Erlöse und des Budgets eines Krankenhauses für das Jahr 2000 ist nicht der vereinbarte (unbereinigte) Gesamtbetrag des Vorjahres, sondern der um Ausgleiche und Berichtigungen bereinigte - periodengerechte - Gesamtbetrag für das Jahr 2000. Der auf dieser Basis ermittelte Gesamtbetrag kann bei Vorliegen von Ausdeckelungstatbeständen im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV überschritten werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 943/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 306/02 vom 27.02.2003

Rechtsgebiete:BPflV, BSHG, GG, KHG, NdsKHG
Schlagworte:Beitragsstabilität, Budget, Gesamtbetrag, Gewinnzuschlag, kalkulatorischer, Krankenhaus, psychiatrisches, Krankenhausfinanzierungsrecht, Krankenversicherung, gesetzliche, Personalkosten, Pflegesatzrecht
Stichwort:Gesamtbetrag
Leitsatz:Die Träger gewerblich betriebener psychiatrischer Krankenhäuser haben nach dem gegenwärtigen Krankenhausfinanzierungs- und Pflegesatzrecht keinen Anspruch auf einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag und auf vollständigen Ausgleich ihrer Personalkosten bei der Vereinbarung bzw. Festsetzung des Budgets
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 306/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2208/00 vom 19.06.2001

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, KHG, Erlösebegrenzungsgesetz 1999
Schlagworte:Berufungsbegründungsfrist, Streitgenossenschaft, notwendige, Streitgenossenschaft, unechte, Krankenhaus, Psychiatrie, Pflegesatz, Budget, Gesamtbetrag
Stichwort:Gesamtbetrag
Leitsatz:1. Müsste einer von mehreren Klägern, hätte er nicht selbst Klage erhoben, zum Rechtsstreit der anderen notwendig beigeladen werden, so steht er mit ihnen in notwendiger Streitgenossenschaft. Hat er die Frist zur Begründung seiner Berufung versäumt, so ist dies unschädlich, wenn die anderen Kläger ihre Berufungen fristgerecht begründet haben.

2. Die Sozialleistungsträger nach § 18 KHG sind als Vertragsparteien der Pflegesatzvereinbarung notwendige Streitgenossen.

3. Zusätzliche Kapazitäten für medizinische Leistungen, deren Folgekosten bei den Pflegesatzvereinbarungen für 1999 gesondert berücksichtigt werden durften, sind nicht nur (quantitative) Leistungsvermehrungen, sondern auch (qualitative) Leistungsverbesserungen.

4. Welche Einrichtungen die Kapazitäten eines Krankenhauses für dessen medizinische Leistungen bestimmen, lässt sich nur nach deren Funktion angeben. Im Bereich der vollstationären Psychiatrie können auch die Einrichtungen des Krankenhauses zur Unterbringung und zum (Tages-) Aufenthalt der Patienten dessen Kapazitäten für medizinische Leistungen beeinflussen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2208/00


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