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Gesamtanlage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10597/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Antenne, Antennenanlage, Gesamtanlage, Mast, Mobilfunkmast, Bauantrag, Baugenehmigung, genehmigungsfrei, Genehmigungspflicht, Vorhaben, Nutzungsänderung
Stichwort:Gesamtanlage
Leitsatz:Das Anbringen von Antennen an einen genehmigten Mobilfunkmast in einer Höhe von mehr als 10 m ist nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 b LBauO genehmigungsfrei.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10597/08.OVG



HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 UE 1628/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:Hess DenkmalschutzG
Schlagworte:Denkmalschutz, Ensembleschutz, Gesamtanlage, Holzfenster, Kunststofffenster, negative Vorbildwirkung
Stichwort:Gesamtanlage
Leitsatz:Entsteht bei der Teilerneuerung von Fenstern eines Gebäudes in einer Gesamtanlage durch eine Mischung von behördlicherseits verlangten neuen mehrflügeligen Holzfenstern sowie von bestandsgeschützten Kunststofffenstern eine ungleichmäßige optische Wirkung, ist diese zeitliche Uneinheitlichkeit denkmalschutzrechtlich eher hinzunehmen als eine von der negativen Vorbildwirkung her für die Gesamtanlage nachteilige Fortsetzung mit einflügeligen Kunststofffenstern.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 1628/06

HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 2636/04 vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:HDSchG
Schlagworte:Fassadengliederung, Gesamtanlage, historisches Erscheinungsbild, Holzfenster, Kunststoffenster, Materialgerechtigkeit, Mehrkosten, Zumutbarkeit
Stichwort:Gesamtanlage
Leitsatz:Es kann im Einklang mit denkmalschutzrechtlichen Grundsätzen stehen, wenn die Denkmalschutzbehörde für ihre Beurteilung, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 des Hess. Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmäler (HDSchG)vorliegt, nicht auf die Verhältnisse der Gesamtanlage insgesamt abstellt. Besteht eine Gesamtanlage i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG aus einer Vielzahl von Straßenzügen und ist aus denkmalfachlichen Gründen zwischen unterschiedlichen historischen Erscheinungsbildern zu differenzieren, so ist es zulässig, wenn nicht gar geboten, einen Bereich der Gesamtanlage zu fokussieren ("Abschnittsbildung"), um die jeweils das historische Erscheinungsbild prägenden Merkmale der Gesamtanlage herauszuarbeiten.

Einzelfall, in dem nur optisch den historischen Holzfenstern angenäherte Kunststofffenster die feine Struktur der Fassade des Gebäudes und wegen dessen Bedeutung für den maßgeblichen Bereich der Gesamtanlage auch deren schützenswertes historisches Erscheinungsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigen.

Zur Frage der Zumutbarkeit der Mehrkosten für eine denkmalgerechte Ersetzung von historischen Holzfenstern.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 2636/04

HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 UE 3983/96 vom 07.06.2001

Rechtsgebiete:BaufG, BauGB, GG, HBO 1993, HBO 1957, HBO 1977, HBO 1990
Schlagworte:Außenbereich, Beseitigungsanordnung, Betretungsrecht, Duldungsanordnung, Einfriedung, Genehmigungspflicht, Gesamtanlage, Gleichbehandlungsgrundsatz, Schwimmbecken
Stichwort:Gesamtanlage
Leitsatz:Eine isoliert betrachtet genehmigungsfreie bauliche Anlage kann unter dem Gesichtspunkt einer Gesamtanlage, die sie mit anderen genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen bildet, genehmigungspflichtig sein. Verschiedene baulichen Anlagen stellen eine Gesamtanlage in diesem Sinne dar, wenn sie durch dieselbe objektive Zweckbestimmung eng miteinander verbunden sind. Diese enge Verbundenheit ist bei einer der Freizeitnutzung im Außenbereich dienende Anlage, bestehend aus Gartenhaus, Einfriedung und Schwimmbecken, gegeben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 UE 3983/96


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