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OLG-HAMM – Urteil, 9 U 156/07 vom 11.04.2008

Rechtsgebiete:BGB, GG, StVO
Schlagworte:Straßenradrennen, Kreuzung, Regelung des Verkehrs durch Polizeibeamte, Mitverschulden, Nebentäterschaft, Einzelabwägung, Gesamtabwägung
Stichwort:Gesamtabwägung
Leitsatz:1. Sind bei einem Straßenradrennen an einer Kreuzung zur Regelung des Verkehrs "bei Bedarf" Polizeibeamte eingesetzt, die in der ersten Runde das Rennfeld vor dem an sich bevorrechtigten (Quer)Verkehr der übergeordneten Straße abgeschirmt haben, darf ein Rennteilnehmer auch dann in späteren Runden eine eben solche Regelung erwarten, wenn er außerhalb eines geschlossenen Feldes als Einzelfahrer den Kreuzungsbereich durchfahren will.

2. Umstände, die eine solche Erwartung in Frage stellen, können ein Mitverschulden des Rennteilnehmers an einem Unfall mit einem an sich bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer begründen.

3. Zur Einzel- und Gesamtabwägung im Falle der Nebentäterschaft von Unfallbeteiligten und haftenden Anstellungskörperschaften.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 156/07



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 429/06 vom 04.10.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafrahmenverschiebung, fakultativ, Alkoholisierung, Gesamtabwägung
Stichwort:Gesamtabwägung
Leitsatz:Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung in wertender Betrachtung aller schuldrelevanten Umstände. Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung und ist regelmäßig hinzunehmen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 429/06


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