JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geruchsimmissionen
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, BauNVO, LBO, LVwVfG |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Abwägung, Heranrückendes Wohngebiet, Landwirtschaftlicher Betrieb, Geruchsimmissionen, Schweinezucht, Schweinemast, Nutzungsunterbrechung, Bestandsschutz, Baugenehmigung, Erledigung auf andere Weise, Zeitmodell, GIRL |
| Stichwort: | Geruchsimmissionen |
| Leitsatz: | 1. Die genehmigte Nutzung der Ställe eines landwirtschaftlichen Betriebs für Schweinehaltung (Schweinezucht, Schweinemast) genießt trotz zwischenzeitlicher Nutzungsunterbrechung oder -reduzierung Bestandsschutz, solange die Baugenehmigung bezüglich der Nutzung nach § 43 Abs. 2 LVwVfG wirksam bleibt. Das vom Bundesverwaltungsgericht zum Erlöschen des Bestandsschutzes für Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 5 Nr. 2 BauGB a.F. (= § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB n.F.) entwickelte "Zeitmodell" stellt jedenfalls in diesen Fällen keine geeignete Beurteilungsgrundlage dar. 2. § 62 Abs. 1 LBO ist auf Unterbrechungen der genehmigten Nutzung baulicher Anlagen weder unmittelbar noch analog anwendbar (wie Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -). 3. Zu den Anforderungen einer Erledigung der genehmigten Nutzung "auf andere Weise" nach § 43 Abs. 2 LVwVfG (hier verneint mangels dauerhaften und endgültigen Verzichtswillens; wie Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.). 4. Wohnhäuser in einem faktischen Dorfgebiet mit intensiver landwirtschaftlicher Prägung müssen im Einzelfall auch Geruchsimmissionen in mehr als 15 % der Jahresstunden (Berechnung nach GIRL) als noch zumutbar hinnehmen; dies gilt insbesondere für das dem emittierenden landwirtschaftlichen Betrieb zugehörige Wohnhaus. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 1467/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBOVVO |
| Schlagworte: | Rinderzucht, Liegeboxenstall, Güllegrube, Geruchsimmissionen, Zumutbarkeit |
| Stichwort: | Geruchsimmissionen |
| Leitsatz: | Zur Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Rindern dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen gerecht wird, kann auf die Ergebnisse der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan (veröffentlicht als Gelbes Heft 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2673/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Alternativstandort, Anstoßfunktion, Ausgleichsmaßnahme, Bebauungsplan, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Behindertenwohnheim, Bekanntmachung, Eigentumsinteressen, Erforderlichkeit, städtebauliche, Flächennutzungsplan, Geräuschimmissionen, Geruchsimmissionen, Grünzug, regionaler, Menschen, geistig behinderte, Normenkontrolle, Planentwurf, Planbegründung, Rodung, Sondergebiet, Umweltbericht, Umweltschutzbelange, Waldfläche, Wohnheim, Zielabweichungsverfahren |
| Stichwort: | Geruchsimmissionen |
| Leitsatz: | Zur - abwägungsfehlerfreien - Ausweisung eines an die Ortsrandlage heranrückenden Sondergebiets zur Errichtung eines Behindertenwohnheims. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10611/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO, BauGB |
| Schlagworte: | auleitplanung, Abwägungsmaterial, Landwirtschaftliche Tierhaltung, Geruchsimmissionen, Gebot der Konfliktbewältigung |
| Stichwort: | Geruchsimmissionen |
| Leitsatz: | 1. Entschließt sich die Gemeinde den Bestand an landwirtschaftlicher Tierhaltung in einem Dorfgebiet durch einen Bebauungsplan abzusichern, der aber zugleich die Neuansiedlung von Wohnbauvorhaben bezweckt, trifft sie bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials eine Ermittlungspflicht betreffend die Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen. Die Ermittlungspflicht der planenden Gemeinde erhöht sich dabei umso mehr, je problematischer schon der bisherige Bestand an immissionsträchtiger Nutzung im Blick auf die künftige Planung ist. 2. § 15 Abs. 1 BauNVO stellt keinen Ersatz für eine ordnungsgemäße Bauleitplanung dar, sondern dient der Erfassung und Bewältigung atypischer Fälle auf der Ebene des Planvollzugs. Das im Bebauungsplan angelegte Konfliktpotenzial darf daher nicht pauschal ungelöst und unbewältigt in die Konfliktbewältigungsnorm des § 15 Abs. 1 BauNVO abgeschoben werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2602/06 | |
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