JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geruchsimmission
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Schlagworte: | Milchviehanlage, Geruchsimmission, Mindestabstand |
| Stichwort: | Geruchsimmission |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 BS 312/07 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Schlagworte: | Ermittlungsanordnung, Geruchsimmission, GIRL, Schweinemastanlage, VDI-Richtlinie 3471 |
| Stichwort: | Geruchsimmission |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen für eine Ermittlungsanordnung nach §§ 24, 26 BImSchG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 60/07 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, VwGO |
| Schlagworte: | Geruchsimmission, Putenmaststall, Nachbarschutz, Geruchsemission, Anwendbarkeit GIRL-SH |
| Stichwort: | Geruchsimmission |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 12 B 62/00 | |
| Rechtsgebiete: | PrFluchtlG, PVG, BBauG, BauGB, BImSchG, HBO, BauNVO, AufbauG |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Geruchsimmission, Landwirtschaft, Mischgebiet, Nachbarschutz, Richtlinie, Rinderstall, Rücksichtnahme, Tierhaltung, Vorbelastung |
| Stichwort: | Geruchsimmission |
| Leitsatz: | Bebauungspläne waren nach § 2 des preußischen Fluchtliniengesetzes Fluchtlinienpläne für größere Grundflächen; insoweit konnten sie als einfache Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz übergeleitet werden. Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung waren in Baupolizeiverordnungen nach preußischem Recht möglich. Örtliche Baupolizeiverordnungen nach § 27 des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes wurden durch § 87 Abs. 1 HBO 1957 aufgehoben. Den Begriff "gemischtes Gebiet" gab es für Hessen erstmals in § 5 des Gesetzes über den Aufbau der Städte und Dörfer des Landes Hessen vom 25.10.1948 - HAG -, noch nicht unterschieden in städtisches oder gewerbliches und in dörfliches oder landwirtschaftliches Mischgebiet. Sowohl Abs. 1 wie Abs. 2 des § 34 BauGB, die zunächst die objektiv-rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens betreffen, vermitteln nach der ständigen, vom Senat im Grundsatz aufgenommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen Nachbarschutz. Das baurechtlich begründete Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme reicht nicht weiter als die dem Betreiber einer nicht genehmigungspflichtigen Anlage gesetzlich auferlegte Pflicht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BImSchG, die Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden und unvermeidbare auf ein Mindestmaß beschränkt werden (BVerwG, U. v. 25.02.1977, BRS 32 Nr. 155, u. v. 30.09.1983, BRS 40 Nrn. 205 und 206). Für die Bewertung der Tierhaltung unter dem Gesichtspunkt der Geruchsimmission und des Immissionsschutzes für die Umgebung gibt es nach wie vor keine gesetzliche Regelung und für die Auswurfbegrenzung der Haltung von Rindern bis jetzt auch keine Richtlinie oder ein anderes Regelwerk. Das Gericht kann eine fehlende Richtlinie zur Beurteilung der Geruchsimmissionen aus Rinderställen nicht ersetzen; es bleibt dann nur eine auf den Einzelfall ausgerichtete Beurteilung übrig (BVerwG, B. v. 27.01.1994, NVwZ-RR 1995, 6). Zur Verwertbarkeit in Fachkreisen üblicher Bewertungen Im Umfang einer bestandskräftig genehmigten Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, selbst wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hingenommen werden müssten, es sei denn, sie überschritten die Grenze dessen, was unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes erträglich ist (BVerwG, U. v. 27.08.1998, BRS 60 Nr. 3, u. v. 22.06.1990, BRS 50 Nr. 84). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 3421/94 | |
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