JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geringfügig
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, EBG Bln, pr. FluchtlG, Ortsgesetz der Stadt Berlin zum pr. FluchtlG, PolizeiV betr. Herstellung von Straßen für den öffentl. Verkehr u. Anbau, BürgersteigpolizeiV, Ortsstatut Spandau |
| Schlagworte: | Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt, Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, vorhandene, Anliegerbeitragsrecht, preußisches, Baupolizeirecht, preußisches, Straße, vorhandene, bauprogrammgemäß hergestellte, Beweislast, Bauprogramm, Indizien, Fluchtlinien, Festsetzung, Änderung, Breite, Fluchtlinienplan, Funktionslosigkeit, Längsspaltung, Provisorium, provisorisch, Gehbahn, Gehweg, Promenadenbefestigung, Beitragspflicht, sachliche, Ausbau, planüberschreitender, geringfügig, Mehrkostenverzicht, Zuständigkeit, Abschnittsbildung, Zuständigkeit, Gesetzesänderung, Auslegung, (fehlende) Rückwirkung, erschließungsbeitragsrechtliche Gleichstellung des westlichen und östlichen Stadtteils Berlins, Beschleunigung der Herstellung und Abrechnung von Erschließungsanlagen, Verwirkung, Einheitssatz, TeileinrichtungSachgebiete: Erschließungsbeitrag |
| Stichwort: | Geringfügig |
| Leitsatz: | 1. § 15 a Abs. 1 EBG greift (unabhängig von dem Zeitpunkt des Bescheiderlasses) nicht ein, wenn die sachliche Beitragspflicht i.S.d. § 133 Abs. 2 BauGB vor seinem In-Kraft-Treten am 25. März 2006 entstanden ist. 2. § 15 a Abs. 2 EBG führt unter seinen Tatbestandsvoraussetzungen (ungeachtet des Zeitpunktes des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht) zu dem verfahrensrechtlichen Verbot, Beitragsbescheide zu erlassen; er greift nicht ein, wenn vor dem 25. März 2006 (rechtmäßig) Beitragsbescheide erlassen worden sind. 3. Der in § 3 Abs. 1 und 2 EBG verwendete Begriff der "Teileinrichtung" greift den für eine Kostenspaltung i.S.d. § 127 Abs. 3 BauGB maßgeblichen Begriff auf, so dass eine beidseitig anzulegende Teileinrichtung erst dann endgültig hergestellt ist, wenn sie auch auf der zweiten Straßenhälfte vollendet ist. 4. Die auf der Grundlage des preußischen Fluchtliniengesetzes erlassenen baupolizeilichen Bestimmungen dienten in Berlin in der Regel als Richtschnur für das gemeindliche Bauprogramm (wie pr. OVG, Urteil vom 22. Juni 1899 - IV C 85.98 -, E 35, 73). Es bleibt offen, ob eine bauprogrammgemäße Herstellung von Anbaustraßen in Berlin generell die förmliche Festsetzung von Fluchtlinien voraussetzte. 5. Eine auf § 6 Abs. 2 des Ortsgesetzes der Stadt Berlin zur Ausführung des Fluchtliniengesetzes gestützte Längsspaltung war unwirksam (wie pr. OVG, Urteil vom 4. Juli 1933 - II C 216.32 -, E 91, 45). 6. In Berlin ist der Baudezernent des Bezirksamtes für den Ausspruch eines Mehrkostenverzichts und einer Abschnittsbildung zuständig. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 B 4.05 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Aussicht, Bebauungsplan, Einblick, Erdrückung, Geringfügig, Interessen, Lichteinwirkungen, Lärm, Normenkontrollantrag, Unzulässigkeit |
| Stichwort: | Geringfügig |
| Leitsatz: | Der Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen ein durch ein Mischgebiet abgetrenntes, 60 m entferntes Gewerbegebiet mit 5-geschossigen Bürogebäuden kann mangels Antragsbefugnis unzulässig sein, wenn die geltend gemachten Beeinträchtigungen wie Einblick, Lichteinwirkung, Verbauung der Aussicht, Verkehrszunahme, optische Eindrückung und Wertminderung des Wohngrundstücks objektiv geringfügig sind. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 1894/02 | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG, LwAnpG, EGBGB, DDR-LPG-Gesetz-1959 |
| Schlagworte: | Flurbereinigungsbeschluss, Änderungsbeschluss, Einbeziehung, Änderung, geringfügig, Rücknahme, Vertrauen, Bestimmtheit, Bodenordnungsverfahren, Bodenordnungsplan, entsprechende Anwendung, Heranziehung, Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Fortführung, Flurbereinigungsverfahren, Unternehmensflurbereinigungsverfahren, Regelflurbereinigungsverfahren, Fortsetzung, Durchführung, kombiniertes Verfahren, Regelungslücke, Entstehungsgeschichte, beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren, freiwilliger Landtausch, Rechtsverletzung, Zusammenführung, Zusammenführungsantrag, begünstigender Verwaltungsakt, Freistellung, Verfahrenskosten, Flurbereinigungsplan, Gebäudeeigentümer, Gebäudeeigentum, Gebäudegrundbuch, Restnutzungsdauer |
| Stichwort: | Geringfügig |
| Leitsatz: | § 63 Abs. 3 LwAnpG erlaubt die Fortsetzung eines Bodenordnungsverfahrens nach dem LwAnpG als Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, nicht aber die Fortsetzung eines Flurbereinigungsverfahrens als Bodenordnungsverfahren nach dem LwAnpG oder die ergänzende Heranziehung der Bestimmungen des LwAnpG im Rahmen eines anhängigen Flurbereinigungsverfahrens. Auch aus anderen Bestimmungen des LwAnpG oder des FlurbG ergibt sich eine solche Befugnis nicht. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 7 F 320/02 | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG |
| Schlagworte: | Flurbereinigungsgebiet, Änderung, geringfügig, erheblich, Gebietsänderung, Aufklärungsversammlung |
| Stichwort: | Geringfügig |
| Leitsatz: | Änderungen des Flurbereinigungsgebietes sind nur dann geringfügig im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, wenn sie nicht die Frage aufwerfen, ob die Voraussetzungen der Flurbereinigung, nämlich ihre Erforderlichkeit und das Interesse der Beteiligten, gegeben sind (§ 4 FlurbG), sondern wenn es lediglich darum geht, das Flurbereinigungsgebiet so zu begrenzen, dass der Zweck des bereits angeordneten Verfahrens möglichst vollkommen erreicht wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 FlurbG). Das ist der Fall, wenn die Gebietsänderung nicht so wesentlich ist, dass das förmliche Verfahren nach §§ 4 - 6 FlurbG und die Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes nach § 21 Abs. 6 FlurbG notwendig erscheinen (wie BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - IV C 36.68 - in DÖV 1972, 173; Flurbereinigungsgericht Koblenz, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 9 B 5/88 - in RdL 1989, 217). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10827/03.OVG | |
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