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Gerichtsverhandlung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KOELN – Beschluss, 2 Ws 613/08 vom 10.12.2008

Wird gem. § 329 Abs. 3 StPO wegen einer Erkrankung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO beantragt, kann hierzu die Vorlage eines ärztlichen Attestes genügen, wenn sich hieraus Art und Schwere der Erkrankung ergeben und die Prüfung möglich ist, dass dem Angeklagten die Teilnahme an der Hauptverhandlung durch Art und Auswirkungen seiner Krankheit unzumutbar war.

Die bloße Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt hierzu regelmäßig nicht.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 848/07 vom 25.11.2008

1. Durch die Einlegung einer Gegenvorstellung und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung wird die Monatsfrist zur Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) nicht erneut in Lauf gesetzt.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit des an Rechtsanwälte gerichteten Verbots der Umgehung des Gegenanwalts (§ 12 BORA) und der berufsrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen dieses Verbot.

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 16 Ta 333/08 vom 29.09.2008

Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verpflichtung des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor dem Arbeitsgericht besteht. Jedenfalls ist ein Ausschluss des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung wegen des Nichttragens einer Robe unzulässig.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 226/08 vom 19.06.2008

Der Hang des Täters, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, muss, nachvollziehbar auf Tatsachen gestützt, positiv festgestellt werden.

LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 378/07 vom 13.02.2008

1. Gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gemäß § 380 Abs. 3 ZPO statthaft.

2. Der Ordnungsgeldbeschluss nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO ist an die geladene Partei persönlich zuzustellen.

3. Wird der mit Rechtsmittelbelehrung versehene Ordnungsgeldbeschluss sowohl der Partei persönlich wie auch ihrem Anwalt förmlich zugestellt, und zwar an unterschiedlichen Tagen, so liegt eine in den Verantwortungsbereich des Gerichts fallende Unklarheit der Rechtsmittelbelehrung vor, die nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz dazu führt, dass die später ablaufende Rechtsmittelfrist maßgeblich ist.

4. Wird das gesetzliche Vertretungsorgan einer juristischen Person (z. B. GmbH-Geschäftsführer) persönlich geladen, richtet sich das Ordnungsgeld gegen die geladene natürliche Person (Organ), nicht gegen die juristische Person (GmbH).

5. Von der persönlich geladenen Partei kann erwartet werden, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um den Termin wahrnehmen zu können.

6. Zu den Anforderungen an ausreichende Verhinderungsgründe.

7. Von der verhinderten Partei kann erwartet werden, dass sie dem Gericht den Verhinderungsgrund so rechtzeitig mitteilt, dass dieses noch entscheiden kann, ob es den Termin verlegen oder auf die persönliche Anwesenheit der Partei im Termin verzichten will.

8. Der Verhängung eines Ordnungsgeldes steht es nicht entgegen, dass die im Termin anwesende Partei nicht verpflichtet wäre, sich auf die Fragen des Gerichts einzulassen.

9. Das Gericht ist nicht verpflichtet, bei der Ladung der Partei mitzuteilen, welche Fragen es ihr zu stellen gedenkt.

10. Zur Relevanz des Vorbringens, die Partei könne mangels eigener Kenntnis ohnehin keine umfassende Sachaufklärung geben.

11. Die Frage, ob durch das Ausbleiben der persönlich geladenen Partei eine Verfahrensverzögerung eintritt, stellt keine selbständige Voraussetzung für den Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses dar, ist vom Gericht aber im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens als Abwägungsgesichtspunkt zu berücksichtigen.

12. Zur Relevanz des Widerrufs eines in Abwesenheit der persönlich geladenen, aber nicht erschienenden Partei geschlossenen gerichtlichen Vergleichs.

13. Der anwaltliche Prozessbevollmächtigte stellt in der Regel keinen geeigneten Vertreter i.S.v. § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO dar. Etwas anderes kann ausnahmsweise insbesondere dann gelten, wenn er schon vor Prozessbeginn in anderer Eigenschaft mit dem Verfahrensgegenstand in Berührung gekommen ist.

14. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 400,-- ¤ gegen eine erstmalig unentschuldigt fehlende Partei (GmbH-Geschäftsführer) hält sich noch in Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 A 1.07 vom 23.01.2008

Die Anordnung der strategischen Telefonüberwachung gemäß § 5 des Artikel 10-Gesetzes durch das Bundesministerium des Innern ist kein Verwaltungsakt gegenüber den Betroffenen, sondern eine innerdienstliche Weisung an den für diese Maßnahme zuständigen Bundesnachrichtendienst.

Die Erweiterung der strategischen Aufklärungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes auf die Gefahren des internationalen Terrorismus "mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland" im Jahre 2001 ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Der G 10-Kommission steht bei der Festlegung des richtigen Zeitpunkts der Mitteilung der Telefonüberwachung an den Betroffenen eine Beurteilungsermächtigung zu.

OVG-BREMEN – Urteil, 2 A 176/06.A vom 09.01.2008

Zur Frage, ob einem führendem Mitarbeiter der Zeitschrift "Hambastegy" bei einer Rückkehr in den Iran politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 9 W 80/07 vom 13.11.2007

Zur Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Richter an Abschnitten einer Strafverhandlung als Zuhörer teilnimmt, in denen ein Sachverständiger zu dem Unfallgeschehen gehört wird, das Gegenstand des von ihm zu entscheidenden Rechtsstreits ist (hier verneint).

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 461/06 vom 22.10.2007

Nicht der Verdacht jeder Straftat eines Amtsträgers schlechthin rechtfertigt die Durchbrechung des Steuergeheimnisses.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 518/06 vom 26.09.2007

1. Gemäß Art. 18 Abs. 1, Art 20 Abs. 1 EugVO sind für Klagen eines ausländischen Arbeitgebers, die gegen seinen in einem anderen Mitgliedsstaat wohnenden Arbeitnehmer gerichtet sind, die Gerichte des Wohnsitzes des Arbeitnehmers zuständig.

2. Für ein bedingtes Auflösungsgesuch eines niederländischen Arbeitgebers nach Artikel 7:685 Burgerlijk Wetboek sind dann die deutschen Arbeitsgerichte zuständig, auch wenn der in Deutschland wohnende Arbeitnehmer parallel zu diesem Verfahren in den Niederlanden Klage gegen eine fristlose Kündigung erhoben hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 212/07 vom 21.06.2007

Ein nicht näher begründetes Attest des Inhalts, dass ein Angeklagter verhandlungsunfähig sei, reicht jedoch zur Glaubhaftmachung einer Verhandlungsunfähigkeit nicht aus.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ws 127/07 vom 08.05.2007

Die Weigerung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen, in der Hauptverhandlung die Schildmütze vom Kopf abzunehmen, stellt eine Ungebühr im Sinne des § 178 Abs. 1 Satz 1 GVG dar, wenn der Betreffende die Schildmütze weder aus gesundheitlichen, religiösen, kosmetischen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen trägt, sonder durch seine Weigerung bewusst provozieren will.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 Ws 126/07 vom 08.05.2007

Die Weigerung eines Verfahrensbeteiligten oder Zeugen, in der Hauptverhandlung die Schildmütze vom Kopf abzunehmen, stellt eine Ungebühr im Sinne des § 178 Abs. 1 Satz 1 GVG dar, wenn der Betreffende die Schildmütze weder aus gesundheitlichen, religiösen, kosmetischen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen trägt, sonder durch seine Weigerung bewusst provozieren will.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 55/07 vom 03.05.2007

1. Ein in der fehlenden örtlichen Zuständigkeit liegender Verfahrensfehler wird durch eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts jedenfalls dann geheilt, wenn das tätig gewordene und das zuständige Gericht zum Bezirk des Beschwerdegerichts gehören (im Anschluss an BGH vom 8.3.2007 - V ZB 149/06).

2. Die versehentlich unterbliebene Ladung des Verfahrensbevollmächtigten zur mündlichen Anhörung des Betroffenen durch das Amtsgericht kann grundsätzlich durch das Beschwerdegericht dadurch geheilt werden, dass es den Betroffenen mündlich anhört und seinem Bevollmächtigten Gelegenheit gibt, an der Anhörung teilzunehmen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, (4) Ausl.A. 343/07 (70/07) vom 28.03.2007

Liegt lediglich ein - über Interpol übermitteltes - Festnahmeersuchen, nicht aber ein Europäischer Haftbefehl oder eine Ausschreibung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen vor und sind auch keine Unterlagen nach § 10 IRG übermittelt worden, ist die Anordnung der Auslieferungshaft nach § 15 Abs. 1 IRG nicht zulässig. Denn es fehlt an Auslieferungsunterlagen im Sinne von § 83 a Abs. 1 oder 2 IRG. Das gilt auch dann, wenn in dem Festnahmeersuchen auf einen Europäischen Haftbefehl Bezug genommen wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 152/07 vom 27.03.2007

1. Der berufungsführende Angeklagte muss damit rechnen, dass der bloße Zeitablauf der erstinstanzlich angeordneten Sperrfrist während des Berufungsverfahrens nicht zu der Annahme zwingt, die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis werde nicht mehr erfolgen.

2. Zum Beschleunigungsgrundsatz bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 80/06 vom 19.09.2006

Die fehlende Zuständigkeit eines Amtsgerichts für die Entscheidung über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung führt im Fortsetzungsfeststellungsverfahren nur dann zur Rechtswidrigkeit, wenn das Amtsgericht willkürlich seine Zuständigkeit bejaht hat (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.2.2006, 13 W 04/06 = InfAuslR 2006, 333/334).

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 403/06 vom 12.09.2006

Der Angeklagte kann auch noch im Beschwerderechtszug dartun und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes des ihn behandelnden Arztes glaubhaft machen, dass er ohne eigenes Verschulden an der Wahrnehmung der Berufungshauptverhandlung verhindert war.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ausl A 36/06 vom 23.08.2006

Zu den Gründen, die einer Auslieferung eines Verfolgten in die Türkei unter dem Blickwinkel von Art. 6 EuMRK entgegenstehen können.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 75/06 vom 18.07.2006

Eine langjährige und exponierte journalistische Tätigkeit für die PKK-nahe Tageszeitung "Özgür Politika" kann die Annahme eines beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsrisikos bei Rückkehr in die Türkei rechtfertigen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 1546/05 vom 07.07.2006

1) Der Kläger hat behauptet, er sei zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Prozeßvergleichs aufgrund einer Lebensmittelintoxikation geschäftsunfähig gewesen.

2) Zum Begriff der Weisung in § 166 Abs. 2 BGB.

3) Die vorübergehende Geschäftsunfähigkeit des Vertretenen ist für die Anwendung des § 166 Abs. 2 BGB ohne Bedeutung, solange sie nicht in bösgläubiger Weise zur Umgehung des Schutzes des Geschäftsgegners eingesetzt wird.

4) Zur Darlegungslast bei vorübergehender Geschäftsunfähigkeit.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LC 110/05 vom 27.04.2006

Gegenüber vorliegenden Ausweisungsgründen sind in den Fällen des Familiennachzugs die familiären Bindungen des Nachzugswilligen im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 207/01 vom 07.04.2006

1. Zur Aufgabe einer Behörde gehört auch die Informierung der Presse über solche die Öffentlichkeit berührenden Vorgänge, die den der Behörde gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich betreffen.

2. Bei der äußerungsrechtlichen Bewertung eines Zeitungsartikels, der einen einheitlichen und erst durch den Zusammenhang verständlichen Gedanken wiedergibt, dürfen nicht die einzelnen Sätze oder bestimmte Einzelformulierungen isoliert untersucht werden, vielmehr muß auf den gesamten zusammenhängenden Text abgestellt werden.

3. Der Aussagegehalt eines Zeitungsartikels bestimmt sich nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittslesers eines derartigen Presseprodukts (hier: des Lesers des Lokalteils einer Regionalzeitung).

4. Die Herausgabe einer Pressemitteilung, in der wahrheitsgemäß und sachlich über eine Gerichtsverhandlung berichtet wird, die die Praktiken eines in der Mitteilung nicht namentlich genannten Unternehmens zum Gegenstand hatte, stellt keine Amtspflichtverletzung dar.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 102/06 vom 21.03.2006

1. Zur Auferlegung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses.

2. Bloß Verdächtige, wenn sie nicht als Beschuldigte belehrt sind oder zunächst Zeugenstellung haben, auch wenn sie später zu förmlichen Beschuldigten werden oder Drittgeschädigte und auch Mitbeschuldigte haben keine Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 621/05 vom 27.02.2006

Hat der Betroffene hat im Hauptverhandlungstermin eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die dem Betroffenen aus Gesundheitsgründen die Fähigkeit, den Termin wahrzunehmen, abspricht, bildet das grundsätzlich eine genügende Entschuldigung. Bestehen mangels näherer Angaben im Attest Zweifel am Krankheitszustand, so ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, sich die volle Überzeugung davon zu verschaffen, ob der Betroffene am Hauptverhandlungstermin teilnehmen kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 54/06 vom 23.02.2006

Weder dem Wahlverteidiger in eben dieser Eigenschaft noch dem - weiteren - Pflichtverteidiger steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung zu. Das gilt auch, wenn der weitere Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Bestellung des ersten Pflichtverteidigers vorgehen will.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 53/06 vom 23.02.2006

Weder dem Wahlverteidiger in eben dieser Eigenschaft noch dem - weiteren - Pflichtverteidiger steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung zu. Das gilt auch, wenn der weitere Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Bestellung des ersten Pflichtverteidigers vorgehen will.

BGH – Beschluss, 1 StR 527/05 vom 10.01.2006

1. Die Entscheidung über die Anzahl der bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit (hier: schmales Treppenhaus) zugelassenen Zuhörer ist vom Revisionsgericht nur auf Ermessensfehler überprüfbar.

2. Ein Teil der bei öffentlichen Verhandlungen der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Plätze kann Pressevertretern vorbehalten bleiben.

3. Zum notwendigen Revisionsvortrag, wenn eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit im Hinblick auf die Auswahl der konkret zugelassenen Zuhörer gerügt wird.

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 361/05 vom 28.12.2005

1. Für die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde gegen einen grundsätzlich unanfechtbaren Beweisbeschluss (§ 355 Abs. 2 ZPO) besteht solange kein Bedürfnis, wie eine Korrektur der angegriffenen Entscheidung auf einem Wege möglich ist, der weniger stark in das gesetzliche Rechtsmittelsystem eingreift. Danach ist vorrangig durch eine Gegenvorstellung die Kammer, die den Beweisbeschluss erlassen hat, zu einer Selbstkorrektur zu veranlassen.

2. Eine außerordentliche Beschwerde ist auf Fälle krassen Unrechts zu beschränken. Die Entscheidung muss mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist.

3. Einem gekündigten Arbeitnehmer widerfährt nicht krasses Unrecht, wenn das Arbeitsgericht über die Behauptung, der Arbeitnehmer habe bei seiner Tätigkeit für die Flughafenbetreiberin im Laderaum eines Flugzeugs Gegenstände aus Gepäckstücken der Fluggäste entwendet, Beweis erhebt durch Ansicht der heimlich von der Fluggesellschaft hergestellten Videoaufzeichnungen.

4. Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des bei der Flughafenbetreiberin gebildeten Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG liegt nicht vor, wenn ohne Wissen der Flughafenbetreiberin eine Fluggesellschaft heimlich die Flugzeugabfertiger während ihrer Tätigkeit im Laderaum ihrer Flugzeuge überwacht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 4.04 vom 15.12.2005

Werden im behördlichen Disziplinarverfahren schriftliche Äußerungen von Zeugen eingeholt, sind diese dem Beamten in aller Regel rechtzeitig zugänglich zu machen, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Stellung ergänzender Beweisanträge zu geben.

Bei einer Klage gegen eine Disziplinarverfügung hat das Gericht gemäß § 60 Abs. 3 BDG nicht nur darüber zu befinden, ob der gegen den Kläger erhobene Vorwurf tatsächlich zutrifft und disziplinarrechtlich als Dienstvergehen zu würdigen ist, sondern hat - bejahendenfalls - unter Beachtung des Verschlechterungsverbots auch darüber zu entscheiden, welches die angemessene Disziplinarmaßnahme ist.

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