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Gerichtsverfassungsgesetz

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 1 BvR 369/08 vom 03.08.2009

Rechtsgebiete:GG, InsO
Stichwort:Gerichtsverfassungsgesetz
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 369/08



BSG – Beschluss, B 1 KR 69/08 B vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:ZMV, SGG, GVG
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Verstoß gegen § 4 Abs 2 ZMV - blinder Rechtsmittelführer - keine Revisionszulassung - Verfahrensmangel - sicherer Misserfolg des angestrebten Revisionsverfahrens
Stichwort:Gerichtsverfassungsgesetz
Leitsatz:1. Unterbleibt ein gebotener richterlicher Hinweis auf den Anspruch für sehbehinderte Personen auf Zugänglichmachung einer Gerichtsentscheidung in wahrnehmbarer Form und versäumt der Berechtigte daraufhin die Berufungsfrist, so tritt bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein zusätzliches Verschulden des Berechtigten zurück.

2. Für die Zulassung der Revision ist kein Raum, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass das angefochtene LSG-Urteil unabhängig vom Vorliegen der geltend gemachten Zulassungsgründe aus anderen als den vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen im Ergebnis Bestand haben wird (Fortführung von BSG vom 8.2.2000 - B 1 KR 29/99 B = SozR 3-1500 § 160a Nr 28 nach Aufgabe von BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B = vom SozR 3-1500 § 160 Nr 33).

3. Eine formgerechte Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlers ist bei sicherem Misserfolg des angestrebten Revisionsverfahrens unbegründet.
Volltext: BSG - Beschluss, B 1 KR 69/08 B

BSG – Urteil, B 1 KR 7/08 R vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:SGB V
Stichwort:Gerichtsverfassungsgesetz
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 7/08 R

BSG – Beschluss, B 1 SF 1/08 R vom 22.04.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGG, GVG, GG, SGB X, GWB, EWGRL 665/89, EGRL 66/2007, EG
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - ausschließliche Zuständigkeit - ordentliche Gerichtsbarkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Streitigkeiten gegen Entscheidung der Vergabeklammern - Verwaltungsaktqualität - Verbotsverfügung bzgl Abschluss von Arzneimittel - Rabattverträgen - gerichtliche Überprüfung -Primärrechtsschutz - Behördenprinzip - Rechtsträgerprinzip -Verfassungsrecht - Europarecht
Stichwort:Gerichtsverfassungsgesetz
Leitsatz:1. Bei Streitigkeiten gegen Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes oder der Länder wegen Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a SGB V ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet und der Primärrechtsschutz gewährleistet.

2. Weder das Grundgesetz noch das Recht der Europäischen Gemeinschaften verlangen, dass ausschließlich Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Entscheidungen der Vergabekammern überprüfen.

3. Bei den Entscheidungen der Vergabekammern handelt es sich um Verwaltungakte einer Behörde, nicht dagegen um Rechtsprechung durch Gerichte.
Volltext: BSG - Beschluss, B 1 SF 1/08 R


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