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Gerichtsverfahren

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.3284 vom 22.04.2009

Zu den Voraussetzungen der schulaufsichtlichen Zulassung einer privaten Grundschule ("Aktive Schule"), deren pädagogisches Konzept insbesondere auf selbstbestimmtem Lernen und trilingualem Unterricht fußt.

BFH – Urteil, IV R 20/08 vom 19.03.2009

Die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2a AO beruht, ist im Feststellungsverfahren zu treffen.

BFH – Urteil, IX R 14/07 vom 11.11.2008

Erklärt der Berichterstatter ausdrücklich auch im Namen seiner Senatskollegen im Rahmen mehrerer eingehend begründeter Berichterstatterschreiben, die Klage werde Erfolg haben, so stellt es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wie auch der Anforderungen an ein faires Gerichtsverfahren dar, wenn das FG die Klage nach einem Wechsel des Berichterstatters ohne einen entsprechenden Hinweis an den Kläger abweist.

BFH – Urteil, I R 43/06 vom 26.09.2007

Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 07.500 vom 25.04.2007

Art. 23 Abs. 4 Satz 1 BayKiBiG räumt den Eltern ein gerichtlich überprüfbares, formales Recht ein, das die Aufenthaltsgemeinde verpflichtet, über die Förderung eines Platzes in einer auswärtigen Kindertageseinrichtung zu entscheiden.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 05.1586 vom 20.11.2006

Für eine Klage, die sich unmittelbar gegen den Widerruf eines für Deutschland erteilten europäischen Patents durch eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts richtet, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 9 ZB 06.1778 vom 25.07.2006

Die Anfechtung der Erklärung, dass die Kündigung in der Elternzeit zugelassen wird (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG), ist nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 CS 05.3346 vom 13.02.2006

1. Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Mobilfunkmasts im Außenbereich

2. Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens dient regelmäßig nicht auch der Würdigung gemeindlicher Interessen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 8 C 05.475 vom 03.05.2005

Wendet sich ein Privater gegen den Verlauf einer öffentlichen Straße auf seinem Grundstück, so ergibt sich die Bedeutung der Sache für ihn regelmäßig aus dem Wert der in Anspruch genommenen Grundstücksfläche.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 328/00 vom 29.04.2005

1. Antragsbefugt im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan ist auch ein Grundeigentümer außerhalb des Plangebiets, der sich auf Abwägungsmängel berufen kann. Maßgeblich sind insoweit nur Belange, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulichen Bezug haben.

2. Der Mangel erneuter Auslegung muss fristgerecht gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dem genügt nicht, wenn der Mangel vor Gericht in einem Bauzustimmungsverfahren gerügt worden ist, an dem die Gemeinde nicht beteiligt ist.

3. In einem Sondergebiet darf der "Störgrad" einem der BauNVO-Gebietstypen gleichgesetzt werden.

Der "Störgrad gleich einem Mischgebiet" ist neben einem (allgemeinen) Wohngebiet nicht abwägungsfehlerhaft.

Eine konkrete Konfliktlösung in Grenzlagen kann, soweit der Bebauungsplan dafür offen ist, noch anhand von § 15 BauNVO im Baugenehmigungsverfahren vorgenommen werden.

4. Zur konkreten Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme.

5. Nach Naturschutzrecht erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können nach Planaufstellung vereinbart werden, wenn sie in ihren Grundzügen bereits während des Aufstellungsverfahrens bekannt waren

BAG – Beschluss, 7 ABR 12/04 vom 10.11.2004

Der ordentlich gekündigte Arbeitnehmer bleibt für die Wahl des Betriebsrats nach § 8 Abs. 1 BetrVG wählbar, wenn er eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsratswahl nach Ablauf der Kündigungsfrist durchgeführt und der gekündigte Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt wird.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 03.3228 vom 07.10.2004

1. Zur Erhaltung der Fischfauna kann von einem Erlaubnis- oder Bewilligungsinhaber nach § 4 Abs. 2 Nr. 2a WHG die Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines aufgestauten Fließgewässers gefordert werden, ohne dass die Voraussetzungen der entsprechenden landesfischereirechtlichen Vorschriften erfüllt sein müssten.

2. Die mit einer neu erteilten wasserrechtlichen Gestattung verbundene Verpflichtung zum Ausgleich benutzungsbedingter ökologischer Beeinträchtigungen stellt auch in den Fällen, in denen die Benutzungsanlage zugleich der Ausübung eines Altrechts dient, regelmäßig keinen Eingriff in dieses Recht dar.

3. Das Interesse eines Gewässerbenutzers an der Rentabilität seines bestehenden Betriebs begründet keine zwingende Zumutbarkeitsschranke für wasserwirtschaftlich erforderliche Nebenbestimmungen, sondern kann nur im Rahmen der Ermessensentscheidung als Abwägungsgesichtspunkt berücksichtigt werden.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 BV 04.1203 vom 12.08.2004

Klagt ein Drittbetroffener auf die Feststellung, dass eine immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung nachträglich weggefallen ist, so muss er sich die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer möglichen Verpflichtungsklage entgegenhalten lassen, wenn das gegen den formell illegalen Betrieb erstrebte behördliche Einschreiten nach der Soll-Vorschrift des § 20 Abs. 2 BImSchG wegen besonderer Umstände ausnahmsweise weitere Ermessenserwägungen voraussetzt.

BAG – Urteil, 10 AZR 580/03 vom 28.07.2004

Die Höhe der Entschädigung bei einer Auskunftsklage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes gemäß § 61 Abs. 2 ArbGG ist in der Regel mit 80 % der erwarteten Beitragssumme zu berechnen. Eine generelle Bemessung mit 25 % widerspricht den Zwecken der Vorschrift, einerseits Druck auf tarifunterworfene Arbeitgeber auszuüben, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen, und andererseits im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit nicht von vornherein den Gläubiger dazu zu zwingen, neben der Auskunftsklage noch eine (Mindest-)Beitragsklage zu erheben.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 7/04 vom 21.07.2004

Haben die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss, der möglicherweise an formellen Mängeln leidet, durch einen inhaltsgleichen Beschluss bestätigt und sind beide Beschlüsse angefochten worden, ist in der Regel das Gerichtsverfahren über die Gültigkeit des ersten Beschlusses auszusetzen bis zur Bestandskraft des zweiten Beschlusses.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 36/04 vom 29.06.2004

Die außergerichtlichen Kosten in einem obligatorischen Schlichtungsverfahren sind im Falle des Scheiterns der Schlichtung als notwendige Vorbereitungskosten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 91 ZPO in einem nachfolgenden Klageverfahren grundsätzlich erstattungsfähig. Art. 17 BaySchlG steht der Erstattungsfähigkeit nicht entgegen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 01.2468 vom 25.05.2004

1. Soweit eine übergeordnete Behörde eine nachgeordnete Stelle zum Erlass eines Ermessensverwaltungsakts anweist, muss der zur Weisungserteilung führende Entscheidungsfindungsprozess den Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung entsprechen.

2. Bei nur teilweise zweckwidriger Verwendung einer erhaltenen Subvention und einzelnen Auflagenverstößen liegt es grundsätzlich im Auswahlermessen der Behörde, ob der Zuwendungsbescheid ganz oder nur teilweise aufgehoben wird.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 76/04 vom 19.05.2004

Stützt das Beschwerdegericht seine Entscheidung auch auf ärztliche oder behördliche Stellungnahmen, welche dem Betroffenen nicht zur Kenntnis gebracht wurden, stellt eine hierin liegende Verletzung des rechtlichen Gehörs keinen absoluten Beschwerdegrund dar. Sie ist vielmehr nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann. Werden die Stellungnahmen dem Betroffenen im Verfahren der weiteren Beschwerde eröffnet und lässt sich nicht feststellen, dass das Beschwerdegericht in Kenntnis des Vorbringens des Betroffenen hierzu möglicherweise abweichend entschieden hätte, ist der Verfahrensverstoß der Vorinstanz nicht kausal.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 4/04 vom 29.04.2004

1. Ein Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage ist anfechtbar, aber nicht nichtig, wenn die Sonderumlage für die Bezahlung von Kostenvorschüssen für den Rechtsanwalt der Antragsgegner in einem Beschlussanfechtungsverfahren erhoben wird.

2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht allein deshalb zu gewähren, weil der Antragsteller davon ausgegangen ist, dass die Anfechtungsfrist erst mit dem Zugang des Protokolls zu laufen beginne.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 03.1362 vom 15.03.2004

1. Die in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelte Kompetenzverteilung lässt die Schaffung weiterer Organe mit Entscheidungsbefugnissen nicht zu (wie BayVGH vom 17. 2. 1999, BayVBl 1999, 657).

2. Verstöße gegen die Zuständigkeitsnorm des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO können weder nach Art. 45 BayVwVfG geheilt noch nach Art. 46 BayVwVfG als unbeachtlich angesehen werden.

3. Bestehen für die Vergabe der Standplätze auf einem Volksfest nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO ermessensbindende Richtlinien, nach denen bestimmte Fallgruppen zu bilden sind, so darf die Verwaltung die damit verbundenen unbestimmten Rechtsbegriffe nicht so undifferenziert anwenden, dass der mit dem Richtlinienerlass verfolgte Steuerungszweck verfehlt wird.

BFH – Urteil, IV R 50/01 vom 26.02.2004

Rechtsanwälte können die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erforderlichen Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung in der Regel nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 185/03 vom 23.12.2003

1. Erledigt sich ein Eigentümerbeschluss durch Zeitablauf und tritt damit Erledigung der Hauptsache ein, ist ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Eigentümerbeschlusses in der Regel unzulässig.

2. Die Ordnungsmäßigkeit der Ermächtigung des Verwalters zur Verfahrensführung für die Wohnungseigentümer wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Beschluss über die Verwalterbestellung angefochten ist und möglicherweise für ungültig erklärt wird.

3. Eine Jahresabrechnung oder ein Wirtschaftsplan ist, unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit, nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil die Bestellung des Verwaltungsbeirats, dem die Prüfung der Pläne oblag, nichtig ist.

4. Es widerspricht nicht einer ordnungsmäßigen Gebrauchsregelung, wenn in einer Wohnanlage mit deutschsprachigen Bewohnern und Empfangsmöglichkeiten für neun Fernsehprogramme über eine Gemeinschaftsantenne das Anbringen einzelner Parabolantennen grundsätzlich untersagt wird.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 195/03 vom 23.12.2003

1. Die Anfechtung einer Jahresabrechnung oder eines Wirtschaftsplans wegen Anwendung eines unrichtigen Verteilungsmaßstabs ist in der Regel dann rechtsmissbräuchlich, wenn die übrigen Wohnungseigentümer mit dem Abrechnungsmaßstab einverstanden sind und der Antragsteller durch eine Änderung nur Nachteile erleiden würde.

2. Die Ermächtigung des Verwalters zur Führung gerichtlicher Verfahren kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

3. Erledigt sich ein Eigentümerbeschluss durch Zeitablauf und tritt damit Erledigung der Hauptsache ein, ist ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses in der Regel unzulässig.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 03.823 vom 18.12.2003

Die Feststellung, dass in ein hochwassergefährdetes Gewässer eine bestimmte Wassermenge zusätzlich eingeleitet wird, reicht nicht aus, um aus Sicht der potentiell von Überschwemmungen betroffenen Grundeigentümer eine nachteilige Einwirkung im Sinne des § 8 Abs. 3 WHG zu belegen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 188/03 vom 03.12.2003

1. Eine Regelung in einer Teilungserklärung, dass eine Niederschrift über die Versammlung und die darin gefassten Beschlüsse zu fertigen ist, geht über die gesetzliche Regelung des § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG hinaus und erfordert zumindest eine Wiedergabe aller gestellten Anträge, auch wenn darüber nicht abgestimmt wird. Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter Diskussionsbeiträge in die Niederschrift wird dadurch nicht begründet. Vielmehr verbleibt es insoweit beim Ermessen des Versammlungsleiters.

2. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, dass der Versammlungsleiter Beschlussanträge oder Abstimmungsergebnisse in der Niederschrift unrichtig festhält. Ein Berichtigungsanspruch besteht nicht in jedem Fall einer Unrichtigkeit oder Auslassung.

3. Eine unterbliebene Beteiligung von Wohnungseigentümern am Verfahren kann vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Beteiligung lediglich der Gewährung rechtlichen Gehörs dient (Abgrenzung zu OLG Hamburg - ZMR 2003, 6868).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 ZB 03.2451 vom 03.11.2003

Zum prozessualen Nebeneinander von zivil- und öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehrklage

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 52/03 vom 21.08.2003

1. Am Verfahren über die Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen ist auch der inzwischen ausgeschiedene Verwalter jedenfalls dann zu beteiligen, wenn dessen Belastung mit Verfahrenskosten in Betracht kommt.

2. Bei Mehrhausanlagen kann sich aus der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung eine Verpflichtung des Verwalters ergeben, für die Untergemeinschaft eigene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen, über die gesondert in einer Teileigentümerversammlung abzustimmen ist.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 33/03 vom 31.07.2003

Zum Beschwerdewert, wenn eine Kommanditgesellschaft den abgewiesenen Antrag auf Berichtigung des Protokolls einer Eigentümerversammlung wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts mit Rechtsmitteln weiterverfolgt.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 17/03 vom 10.07.2003

Zur Frage, wann ein gerichtlicher Vergleich ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 177/02 vom 07.05.2003

Zur Frage der wirksamen Zustellung einer Scheidungsklage nach mazedonischem Recht.

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