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Gerichtsstandklausel

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 80/06 vom 02.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Gerichtsstandklausel, Prorogation
Stichwort:Gerichtsstandklausel
Leitsatz:Vereinbaren die Parteien eines Kaufvertrags in den AGB des Verkäufers den Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand, so spricht weder eine Vermutung für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit des prorogierten Gerichts noch gegen sie. Mangels abweichender Anhaltspunkte geht der mutmaßliche Wille in diesem Fall dahin, dass der AGB-Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktivprozesse bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll.

Eine Verweisung an ein nach ganz überwiegender Ansicht unzuständiges Gericht ist grundsätzlich willkürlich und deshalb nicht bindend, wenn mangels Begründung nicht erkennbar ist, ob der Verweisung tatsächlich ein Abwägungsprozess und eine bewusste Entscheidung für die Minderansicht vorausgegangen ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 80/06




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