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Gerichtskostenfreiheit

Entscheidungen der Gerichte

THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 ZO 165/09 vom 15.04.2009

Verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten um die Befreiung von Rundfunkgebühren sind gerichtskostenfrei (Änderung der Senatsrechtsprechung: vgl. bisher Urteil vom 20.11.2004 - 1 KO 867/01 -ThürVBl. 2005, 87).

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 380/07 vom 02.11.2007

Zur Jugendhilfe i.S.d. § 188 VwGO gehören alle Streitigkeiten nach dem SGB VIII und den ergänzenden Landesgesetzen. An dem Verfahren muss nicht notwendig ein Leistungsempfänger beteiligt sein.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 OA 12/06 vom 03.08.2007

1. Wohngeldverfahren gehören nicht zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188 VwGO i.d.F. des 7. SGGÄndG vom 9.12.2004.

2. Die Entscheidung des Gerichts, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden, ist bindend.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 3 O 42/05 vom 24.02.2006

Verfahren nach dem AFBG sind nicht gerichtskostenfrei.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 L 5.06 vom 08.02.2006

Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten sind ungeachtet ihres abgabenrechtlichen Charakters auch Streitigkeiten aus dem Sachgebiet des (Kinder- und) Jugendhilferechts und deshalb gerichtskostenfrei.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 7 S 2426/05 vom 07.02.2006

Betreibt ein Träger der Sozialhilfe nach § 91a BSHG die Feststellung einer Sozialleistung, stellt dies keine Erstattungsstreitigkeit zwischen Sozialleistungsträgern dar, so dass im gerichtlichen Verfahren die in § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO geregelte Ausnahme von der Gerichtskostenfreiheit nicht eingreift.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 B 10469/03.OVG vom 04.04.2003

1. Auch Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) können durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur im Umfang des zum Lebensunterhalt Unerlässlichen bewilligt werden.

2. In Verfahren nach dem Grundsicherungsgesetz werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben.

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