JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gerichtskostenfreies Verfahren
| Rechtsgebiete: | BAföG, VwGO |
| Schlagworte: | Angehörige, Ausbildungsförderung, Darlegung, Darlegungslast, Darlehen, gerichtskostenfreies Verfahren, Klageerhebung, Klagefrist, Prozesskostenhilfe, Vermögen, Wiedereinsetzung |
| Stichwort: | gerichtskostenfreies Verfahren |
| Leitsatz: | 1. Ein innerhalb der Klagefrist eingereichter, erst nach Ablauf dieser Frist beschiedener Prozesskostenhilfeantrag stellt in gemäß § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO dar. 2. a. Darlehensverbindlichkeiten sind nach § 28 Abs. 3 BAföG vom Vermögen abzuziehen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung im Bewilligungszeitraum der Ausbildungsförderung zu rechnen ist. Das setzt bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen voraus, dass sie zivilrechtlich wirksam abgeschlossen sind und sich - auch anhand der tatsächlichen Durchführung - klar und eindeutig aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abgrenzen lassen. b. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen. Dabei trifft den Auszubildenden eine besondere Darlegungslast, wenn er die Darlehensverbindlichkeit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung eingegangen sein will und die Angaben zum Vermögen sowie zu der behaupteten Darlehensschuld erst nach dem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen auf Aufforderung des Studentenwerks nachgeholt hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 390/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Klageerhebung, Klagefrist, Prozesskostenhilfeantrag, Wiedereinsetzung, gerichtskostenfreies Verfahren |
| Stichwort: | gerichtskostenfreies Verfahren |
| Leitsatz: | Ein innerhalb der Klagefrist gestellter und vor Ablauf dieser Frist noch nicht beschiedener Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt in gerichtskostenfreien Verfahren auch dann kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO dar, wenn der Antrag von einem Rechtsanwalt gestellt oder die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird (Bestätigung der Rechtsprechung des 10. Senats, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2004 - 10 TP 1928/04 - und des 5. Senats, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 5 TP 2880/04 - DÖV 2005, 307 (Leitsatz); sowie Fortführung der Rechtsprechung des 9. Senats, vgl. Beschluss vom 19. November 1993 - 9 TP 2075/93 - in: HessVGRspr. 1994, 33 = AnwBl. 1994, 431; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 UE 1050/94 -). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 TP 980/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Hindernis, Klageerhebung, Klagefrist, Nichtbescheidung, Prozesskostenhilfeantrag, Verfristung, Wiedereinsetzung, gerichtskostenfreies Verfahren |
| Stichwort: | gerichtskostenfreies Verfahren |
| Leitsatz: | Die Nichtbescheidung eines innerhalb der Klagefrist eingereichten Prozesskostenhilfeantrages vor Ablauf dieser Frist stellt in gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188 VwGO auch dann kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO dar, wenn der Antrag von einem Rechtsanwalt gestellt oder die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird (Fortführung der Rechtsprechung des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 19. November 1993 - 9 TP 2075/93 -, HessVGRspr. 1994, 33 = AnwBl. 1994, 431; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 UE 1050/94 -). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TP 2880/04 | |
"gerichtskostenfreies Verfahren - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum