( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGerichtskostenansatz nach Verfahrensabtrennung und bei mehreren Kostenschuldnern 

Gerichtskostenansatz nach Verfahrensabtrennung und bei mehreren Kostenschuldnern

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 154/06 vom 18.01.2007

Rechtsgebiete:InsO, AnfG, GKG, KostVfg
Schlagworte:Gerichtskostenansatz nach Verfahrensabtrennung und bei mehreren Kostenschuldnern, Insolvenzverwalter als Kostenschuldner nach Aufnahme des Rechtsstreits
Stichwort:Gerichtskostenansatz nach Verfahrensabtrennung und bei mehreren Kostenschuldnern
Leitsatz:1. Auch der im Verlauf eines Rechtsstreits hinzu kommende Antragsteller (subjektive Klagehäufung) wird Gebührenschuldner nach dem GKG.

2. In Prozessen, die durch Abtrennung aus einem Ursprungsverfahren hervorgegangen sind, fällt die volle Verfahrensgebühr nach dem Gegenstandwert des abgetrennten Verfahrens (erneut) an, falls und soweit keine Streitwertaufteilung vorliegt.

3. § 13 KostVfg (Kostenansatz alsbald nach Fälligkeit) ist kein Schutzgesetz zugunsten eines später hinzu tretenden Gebührenschuldners.

4. Das Einziehungsermessen des Kostenbeamten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 KostVfg kann von jedem beteiligten Gebührenschuldner zur Überprüfung gestellt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 154/06




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/gerichtskostenansatz-nach-verfahrensabtrennung-und-bei-mehreren-kostenschuldnern

"Gerichtskostenansatz nach Verfahrensabtrennung und bei mehreren Kostenschuldnern - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN