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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 257/03 vom 05.12.2003

Rechtsgebiete:KostO, WEG
Schlagworte:Gerichtskosten im Grundbuchverfahren
Stichwort:Gerichtskosten im Grundbuchverfahren
Leitsatz:Die Gebühr für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern im Fall des § 8 WEG bemisst sich auch dann nach dem (geschätzten) Wert des Grundstückes im bebauten Zustand, wenn im Zeitpunkt des Kostenansatzes feststeht, dass die beabsichtigte Bebauung unterbleibt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 257/03




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