JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gerichtskosten
| Rechtsgebiete: | GBO, JBeitrO, ZPO |
| Schlagworte: | Zwangshypothek, Gerichtskosten, Prüfungsumfang, Grundbuchamt |
| Stichwort: | Gerichtskosten |
| Leitsatz: | Bei Anträgen der Gerichtskasse nach § 7 JBeitrO handelt es sich um ein Ersuchen im Sinn von § 38 GBO. Einwendungen gegen den beizutreibenden Anspruch oder die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung sind nach § 8 JBeitrO, nicht im Grundbuchverfahren geltend zu machen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 163/09 | |
| Rechtsgebiete: | VTV 1986, VTV, AEntG |
| Schlagworte: | Sozialkassenverfahren, Erstattung von Urlaubsvergütungen |
| Stichwort: | Gerichtskosten |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 134/08 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, KDVG, VwGO |
| Schlagworte: | Ausschluss, Beschwerde, Erinnerung, Gerichtskosten, Kostenfestsetzung, Kriegsdienstverweigerung, Nichterhebung, Rechtsmittelbelehrung, unrichtige, Statthaftigkeit |
| Stichwort: | Gerichtskosten |
| Leitsatz: | 1. § 10 Abs. 2 KDVG geht als Spezialnorm der allgemeinen Bestimmung des § 165 VwGO i. V. m. §§ 151, 146 Abs. 1 VwGO vor und schließt die Beschwerdemöglichkeit mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 Satz 2 KDVG genannten Fälle in sämtlichen mit einem Kriegsdienstverweigerungsverfahren zusammenhängenden Bereichen aus. 2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wurde gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 GKG abgesehen, weil der Beschwerdeführer in der angefochtenen Entscheidung unrichtig dahingehend belehrt wurde, dass gegen den die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung zurückweisenden Beschuss die Beschwerde statthaft sei. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 6/09 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, KV-GKG |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Gerichtskosten, Verfahrensgebühr, Gebührenprivilegierung, Teilerledigung |
| Stichwort: | Gerichtskosten |
| Leitsatz: | Wird ein Rechtsstreit durch Gebührenermäßigungstatbestände gemäß Teil 8 KV-GKG, die teils vor und teils nach streitiger Verhandlung angefallen sind, vollständig beendet, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr für den gesamten Rechtsstreit in analoger Anwendung des Satzes 2 der Anmerkung zu Nr. 8211 KV-GKG auf das 0,4-fache. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 313/08 | |
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