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OLG-BRAUNSCHWEIG – Beschluss, 2 W 319/08 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:Nds.GGebBefrG, GKG, Nds.GO
Schlagworte:Gerichtskosten, GKG, Gerichtsgebührenfreiheit, Gerichtsgebühren, Gebührenbefreiung, Gerichtsgebührenbefreiung, Landtagsdrucksache 7/429
Stichwort:Gerichtsgebührenfreiheit
Leitsatz:Eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt, ist auch dann nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (abgekürzt: Nds.GGebBefrG) von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, wenn ihre Gesellschafter öffentlich-rechtliche Körperschaften sind.
Volltext: OLG-BRAUNSCHWEIG - Beschluss, 2 W 319/08




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