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Gerichtsbescheid

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 06.955 vom 18.07.2007

1. Die Zuständigkeit des Pflegestellenorts setzt divergierende Zuständigkeiten nach § 86 Abs. 6 und § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII voraus (wie BVerwG vom 23.10.2002 Az. 5 B 12/02; a.A. OVG RhPf vom 17.12.2004 FEVS 56, 420).

2. Dem nach § 89 a SGB VIII erstattungspflichtigen Träger kommt über § 89 a Abs. 2 SGB VIII der Schutz der Einrichtungsorte (§ 89 e SGB VIII) zugute (wie BVerwG vom 11.12.2003 FEVS 55, 289).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 5 C 06.2392 vom 27.03.2007

Der unterhaltsrechtliche Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss des unverheirateten volljährigen Kindes, das noch keine eigene Lebensstellung erreicht hat und sich deswegen noch nicht selbst unterhalten kann (vgl. BGH, B.v. 23.3.2005 - XII ZB 13/05, NJW 2005, 1722), schließt auch in auf Namensänderung gerichteten Verwaltungsprozessen die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 14 ZB 06.2351 vom 11.01.2007

Zur echten und unechten Rückwirkung des § 11 Abs. 3 Satz 4 SVG i. d. F. des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes vom 4. Mai 2005 (BGBl I S. 1234) bezüglich der Herabsetzung des Bemessungssatzes für die Gewährung von Dienstzeitversorgung (Übergangsgebührnisse) der Soldaten

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 06.1700 vom 15.11.2006

Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG sind die wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten und zu werten. Den Ausländer treffen eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht hinsichtlich ihm bekannter und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeiten. Der Behörde obliegt die Erfüllung einer Hinweis- sowie einer Anstoßpflicht. Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten zur Beseitigung von Ausreisehindernissen hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 ZB 06.30348 vom 28.03.2006

Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Erlass eines Gerichtsbescheids kann erfolgreich nur mit einem Antrag auf mündliche Verhandlung, nicht aber mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung geltend gemacht werden.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 05.2889 vom 23.03.2006

Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG sind die wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten und zu werten. Den Ausländer treffen eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht hinsichtlich ihm bekannter und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeiten. Der Behörde obliegt die Erfüllung einer Hinweis- sowie einer Anstoßpflicht. Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten zur Beseitigung von Ausreisehindernissen hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 6 B 03.371 vom 23.02.2006

1. Ein Rechtsanwalt darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine rechtlichen Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig überwachtem Büropersonal überlassen (hier: Berechnung der Widerspruchsfrist nach § 70 VwGO).

2. Zur Ablage der anwaltlichen Handakten in laufenden Verfahren

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 ZB 05.521 vom 07.07.2005

Die Vergütung für die Einspeisung des aus einem Wasserkraftwerk gewonnen Stroms (hier: Vertrag auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Satz 1 StromeinspeisungsG) begründet keine sachliche Fremdenverkehrsbeitragspflicht.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 BV 04.2755 vom 15.03.2005

Das Vorliegen eines positiven Wesenstests für einen Hund einer der in § 1 Abs. 2 KampfhundeV genannten Rassen (hier: Rottweiler) ändert nichts an den für das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des Art. 18 Abs. 2 LStVG zu prüfenden Voraussetzungen.

Es ist stets im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Anordnung geeignet ist, die Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung einer der in Art. 18 Abs. 1 LStVG genannten Rechtsgüter in relevanter Weise herabzusetzen. Dies ist etwa bei der Verpflichtung, den Hund anzuleinen oder ihn ausbruchsicher unterzubringen, grundsätzlich der Fall.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 03.1827 vom 26.01.2004

Ein vom Gesundheitsamt anlässlich eines Prüfungsrücktritts erstelltes Gesundheitszeugnis ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 62.03 vom 17.07.2003

1. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, kann der Beteiligte in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht eine Verletzung rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel erfolgreich geltend machen, wenn er die Möglichkeit nicht wahrgenommen hat, gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mündliche Verhandlung zu beantragen.

2. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, können die Beteiligten in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde keine Verfahrensrügen erheben, die sich gegen die Richtigkeit der festgestellten Tatsachen richten.

BFH – Urteil, I R 100/02 vom 09.07.2003

1. Es ist am Maßstab des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beurteilen, ob eine Kapitalgesellschaft eine sich ihr bietende Geschäftschance auch wahrgenommen hätte. Ob sie die Chance mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln nutzt oder aber ihren Gesellschafter als Subunternehmer beauftragt, unterliegt ihrer freien unternehmerischen Entscheidung (ständige Rechtsprechung).

2. Auch bei Einschaltung des Gesellschafters als Subunternehmer hat die Kapitalgesellschaft diesem jene Vergütung zu zahlen, die für die erbrachte Leistung marktüblich ist. Sie kann die Vergütung nicht pauschal an ihrem zu erwartenden (Gesamt-)Gewinn orientieren und ggf. entsprechend kürzen. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird regelmäßig allerdings nur eine Vergütung akzeptieren, die der Gesellschaft eine Gewinnmöglichkeit aus dem betreffenden Geschäftsvorfall belässt.

3. Übernimmt eine Kapitalgesellschaft einen Auftrag, der zunächst ihrem Gesellschafter angeboten worden ist, auf dessen Veranlassung hin als eigenen und beauftragt sie sodann ihrerseits den Gesellschafter als Subunternehmer, so ist zu erwarten, dass sie für die Übernahme des Auftrags und dessen Durchführung eine angemessene Vergütung verlangen wird.

4. Die Vereinbarung über eine Honorarabrechnung nach Tagessätzen für freiberuflich zu erbringende Leistungen des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der GmbH muss in der Regel klar und eindeutig sein. Ist diese Art der Honorarabrechnung in dem betreffenden freiberuflichen Bereich jedoch üblich, kann sie auch ansonsten steuerlich zu akzeptieren sein.

BFH – Urteil, I R 38/01 vom 05.06.2003

Der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ist eingestellt, wenn die Tätigkeit des Unternehmens sich darauf beschränkt, mit Hilfe von Subunternehmern oder unter Einsatz ausgeliehener oder nur formal beschäftigter Arbeitnehmer Gewährleistungsverpflichtungen aus früher bearbeiteten Aufträgen zu erfüllen.

BFH – Urteil, IV R 28/02 vom 05.12.2002

Bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns gemäß § 13a EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 können die mit den nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 dieser Vorschrift anzusetzenden vereinnahmten Miet- und Pachtzinsen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben (z.B. Umlage zur Landwirtschaftskammer und Grundsteuer) nicht berücksichtigt werden.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 00.3274 vom 29.10.2002

Eine nach Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erworbene Rechtsposition kann auch bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes verloren gehen, wenn der Betreffende nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit keine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles.

BFH – Urteil, IV R 58/00 vom 16.05.2002

Der Anteil am Sanierungsgewinn führte unter der Geltung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. zu einem steuerfreien Ausgleich des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten. Der im Zeitpunkt der Sanierung bestehende verrechenbare Verlust i.S. des § 15a Abs. 4 EStG blieb in der bisherigen Höhe bestehen. Sofern er nicht durch spätere Gewinne aufgezehrt wurde, war er beim Ausscheiden des Kommanditisten aus der KG in der Höhe des Sanierungsgewinns in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 15.01 vom 14.03.2002

Eine Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im sog. vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130 a VwGO zu Lasten des Klägers ist unzulässig, wenn der Klage in erster Instanz durch Gerichtsbescheid stattgegeben wurde.

BFH – Urteil, IV R 86/99 vom 13.12.2001

1. Die Annahme von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft setzt eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraus.

2. Ein Gewinn aus der Entnahme eines betrieblichen Grundstücks entfällt nicht dadurch, dass eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor Betriebsaufgabe oder -veräußerung aufgegeben wird.

BFH – Beschluss, I B 16/01 vom 07.08.2001

1. Über eine Klage darf regelmäßig erst dann in der Sache entschieden werden, wenn geklärt ist, dass alle Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Anderenfalls hat ein Prozessurteil zu ergehen.

2. Der selbständigen Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Steuerbescheides steht die Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid entgegen.

BFH – Urteil, IV R 75/99 vom 26.04.2001

BUNDESFINANZHOF

Veräußern zwei gewerbliche Unternehmen die im Rahmen einer sog. Mehrmütterorganschaft gehaltenen Anteile an einer Organgesellschaft, so ist der Veräußerungsgewinn nicht etwa wegen der mit der Veräußerung einhergehenden Beendigung der zwischengeschalteten Beherrschungs-GbR steuerfrei, sondern gehört zum Gewerbeertrag der Organträgerinnen.

GewStG § 2 Abs. 2, § 7

Urteil vom 26. April 2001 - IV R 75/99 -

Vorinstanz: FG Münster (EFG 1999, 1302)

BFH – Urteil, IV R 16/00 vom 14.12.2000

BUNDESFINANZHOF

1. Bei einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, kommt die Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen eines ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruchs nicht in Betracht.

2. Unberechtigte Entnahmen führen beim ungetreuen Gesellschafter, anders als wenn er der Gesellschaft zustehende Zahlungen auf das eigene Konto umleitet, nicht zu Betriebseinnahmen.

EStG §§ 4 Abs. 3 und 4, 15 Abs. 1 Nr. 2, 18

Urteil vom 14. Dezember 2000 - IV R 16/00 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 2000, 1244)

BFH – Urteil, IV R 85/99 vom 23.11.2000

BUNDESFINANZHOF

Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses erfasst auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler.

AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 177 Abs. 1 bis 3
EStG § 14a Abs. 4

Urteil vom 23. November 2000 - IV R 85/99 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart
(EFG 2000, 49)

BFH – Urteil, IV R 25/00 vom 19.10.2000

BUNDESFINANZHOF

Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift ist nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage, wenn der Kläger sich bei Nennung der Anschrift der konkreten Gefahr einer Verhaftung aussetzen würde. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Identität des Klägers feststeht und die Möglichkeit der Zustellung durch einen Zustellungs- oder Prozessbevollmächtigten sichergestellt ist (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585).

FGO § 65 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2

Urteil vom 19. Oktober 2000 - IV R 25/00 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 2595/00 vom 04.08.2000

Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann gegenüber einem Gerichtsbescheid nicht die Zulassung der Berufung beantragt werden; insoweit geht der Antrag auf mündliche Verhandlung vor.

BFH – Urteil, IV R 65/99 vom 08.06.2000

BUNDESFINANZHOF

1. Wird bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid
die dem Grunde nach angefochtene Feststellung eines Aufgabegewinns aufgehoben, weil im Streitjahr keine Betriebsaufgabe vorlag, so ist der laufende Gewinn zu erhöhen, wenn Betriebseinnahmen des Streitjahres zuvor als Teil des Aufgabegewinns festgestellt waren.

2. Unterlässt das FG die Erhöhung des laufenden Gewinns, weil es der Auffassung ist, hierzu sei nur das FA nach Maßgabe der Vorschriften über widerstreitende Steuerfestsetzungen befugt, so kann das FA eine derartige Änderung nach § 174 Abs. 4 AO 1977 durchführen.

FGO § 65 Abs. 1
AO 1977 § 174 Abs. 4

Urteil vom 8. Juni 2000 - IV R 65/99 -

Vorinstanz: FG München (EFG 1999, 1166)

BFH – Urteil, III R 36/95 vom 13.01.2000

Aufwendungen für hauswirtschaftliche Arbeiten, die eine Lebensgefährtin für den mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden körperbehinderten Partner leistet, können als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG abzugsfähig sein.

BFH – Urteil, III R 22/98 vom 11.11.1999

BUNDESFINANZHOF

PKW i.S. von § 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1991 sind nach der Rechtsprechung des BFH Fahrzeuge, die objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt sind, bei Privatfahrten Personen zu befördern.

Ein zum "Werkstattwagen" umgebauter VW-Bus, der dem Transport von Mitarbeitern und Material zu Baustellen dient und bei dem --außer den Sitzgelegenheiten im Führerhaus für Fahrer und Beifahrer-- keine weiteren Sitzgelegenheiten vorhanden sind, ist unbeschadet der Klassifizierung als "PKW-Kombi" im Kfz-Brief kein PKW i.S. des § 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1991, wenn die Herstellung der Eignung des Fahrzeugs zur privaten Personenbeförderung durch Ausbau der werkstattmäßig genutzten Teile und Einbau weiterer Sitzgelegenheiten nicht ohne erheblichen Aufwand (hier allein ca. 4 Stunden Umbauzeit) möglich ist.

InvZulG 1991 § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 2 Nr. 3
BerlinFG § 19 Abs. 2 Satz 2
InvZV § 2 Satz 1 Nr. 4

Urteil vom 11. November 1999 - III R 22/98 -

Vorinstanz: Thüringer FG (EFG 1998, 1217)

BFH – Urteil, IV R 33/98 vom 24.06.1999

BUNDESFINANZHOF

1. Ein an den Betrieb gebundenes Zuckerrübenlieferrecht ist ein immaterielles Wirtschaftsgut.

2. Veräußert ein Landwirt seinen Betrieb samt einem Zuckerrübenlieferrecht, so sind für die Ermittlung des nicht zu berücksichtigenden Verlustes i.S. von § 55 Abs. 6 EStG die für diese Wirtschaftsgüter gezahlten Entgelte dem Pauschalwert für den Grund und Boden gegenüberzustellen (Anschluß an BFH-Urteil vom 5. März 1998 IV R 23/96, BFHE 185, 435).

3. An dieser Rechtslage hat sich durch die rückwirkend in Kraft getretene Neufassung von § 55 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 nichts geändert.

EStG §§ 14, 16, 55 Abs. 1 bis 6

Urteil vom 24. Juni 1999 - IV R 33/98 -

Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1998, 823)

BFH – Urteil, IV R 48/98 vom 25.02.1999

BUNDESFINANZHOF

1. Ein Beigeladener hat nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Anspruch darauf, sich nach erfolgter Beiladung zu dem Verfahren in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu äußern.

2. Das Gericht darf durch Gerichtsbescheid erst entscheiden, wenn allen Beteiligten im vorangegangenen schriftlichen Verfahren rechtliches Gehör gewährt worden ist.

GG Art. 103 Abs. 1
FGO §§ 60 Abs. 3, 90a Abs. 2 Nr. 2, 119 Nr. 3

Urteil vom 25. Februar 1999 - IV R 48/98 -

Vorinstanz: FG des Saarlandes

BFH – Urteil, IV R 27/97 vom 21.01.1999

BUNDESFINANZHOF

1. Eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen führt hinsichtlich der bereits bestehenden Anteile zu einer Substanzabspaltung zugunsten der aufgrund der Bezugsrechte erworbenen neuen Anteile.

2. Die Substanzabspaltung hat zur Folge, daß Anschaffungskosten der bereits bestehenden Anteile nach Maßgabe der Gesamtwertmethode den Bezugsrechten bzw. den neuen Anteilen zuzuordnen sind.

3. Diese Grundsätze gelten auch für Anteile, die Gegenstand einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung sind (Anschluß an das Urteil vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105).

4. Zu Liebhaberei bei Land- und Forstwirtschaft.

EStG § 13, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 2

Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 27/97 -

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