JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gerichtliche Überprüfung einer Richtlinie nach den allgemeinen Regeln der Normenkontrolle
| Rechtsgebiete: | SGB V, AMRL, AMG, EGRL 83/2001, GG, LFGB, SGG |
| Schlagworte: | Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im Wege der Ersatzvornahme als Verwaltungsakt - Versicherte und Krankenkassen - gerichtliche Überprüfung einer Richtlinie nach den allgemeinen Regeln der Normenkontrolle - Beanspruchung von Lebensmitteln gegenüber Krankenkasse nur in engen Ausnahmefällen -Lorenzos Öl ist weder Arznei- noch Heil- oder Hilfsmittel -Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | gerichtliche Überprüfung einer Richtlinie nach den allgemeinen Regeln der Normenkontrolle |
| Leitsatz: | 1. Nur der Gemeinsame Bundesausschuss ist berechtigt, mit der Anfechtungsklage den Erlass einer Richtlinie im Wege der Ersatzvornahme als Verwaltungsakt anzugreifen, während Versicherte und Krankenkassen solche Richtlinien lediglich nach den allgemeinen Regeln der Normenkontrolle gerichtlich überprüfen lassen können. 2. Versicherte der GKV können Lebensmittel nur in denjenigen engen Ausnahmefällen von ihrer Krankenkasse beanspruchen, die § 31 Abs 1 S 2 SGB V als Produktgruppen künstlicher enteraler Ernährung abschließend vorsieht. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 16/07 R | |
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