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gerichtliche Nachprüfung des Wahlverhaltens

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 53/08 vom 19.09.2008

Rechtsgebiete:SGB IX, BetrVG, SchwbVWO
Schlagworte:Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Anfechtungsbefugnis, richtige Antragstellung, Wahlmanipulation, Grundsatz der geheimen Wahl, gerichtliche Nachprüfung des Wahlverhaltens, Briefwahl, Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe, Einschaltung von Boten
Stichwort:gerichtliche Nachprüfung des Wahlverhaltens
Leitsatz:Aus dem Grundsatz der geheimen Wahl folgt, dass das Wahlverhalten der Wähler weder durch Zeugenvernehmung noch durch eidesstattliche Versicherung gerichtlich nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 53/08




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