JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gerichtliche Entscheidung
| Rechtsgebiete: | VwGO, JVEG |
| Schlagworte: | Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kosten, Erstattungsfähigkeit, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung, zweckentsprechende Rechtsverfolgung, zweckentsprechende Rechtsverteidigung, Aufwendungen, notwendige Aufwendungen, Sachverständige, Privatgutachten, Erläuterung |
| Stichwort: | gerichtliche Entscheidung |
| Leitsatz: | Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige (hier: Erläuterung der im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeholten Gutachten). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 C 11145/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, SchfG, LVwVG |
| Schlagworte: | Schornsteinfegerrecht, Bezirksschornsteinfegermeister, Heizungsanlage, Kehr- und Überprüfungsarbeiten, Hauseigentümer, Abnahmetermin, Verweigerung der Abnahme, zwangsweise Durchsetzung, Zwangsvollstreckung, Wohnung, Wohnungsdurchsuchung, Vollstreckungsbehörde, unmittelbarer Zwang, körperliche Gewalt, richterliche Anordnung, Vollstreckungsschuldner, vorherige Anhörung, gerichtliche Entscheidung |
| Stichwort: | gerichtliche Entscheidung |
| Leitsatz: | 1. Vor einer gerichtlichen Entscheidung über eine vom Vollstreckungsgläubiger beantragte richterliche Durchsuchungsanordnung, mit der die gesetzliche Pflicht des Hauseigentümers, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen regelmäßig durch den Bezirksschornsteinfegermeister reinigen und überprüfen zu lassen, zwangsweise durchgesetzt werden soll, ist grundsätzlich eine vorherige Anhörung des Hauseigentümers als Vollstreckungsschuldner geboten. 2. Verweigert der Hauseigentümer die gemäß § 1 SchfG vorgeschriebene fristgerechte Überprüfung und Reinigung der Heizungsanlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister, so kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde zur zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahmen gegebenenfalls auch durch die (zuvor angedrohte) Anwendung unmittelbaren Zwangs, namentlich durch die Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt, Zutritt zu den betreffenden Räumen verschaffen. Einer vorherigen richterlichen Durchsuchungsanordnung bedarf es hierzu in der Regel nicht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10703/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | IRG, EuRhÜbk, VN-SuchstoffÜbk, SDÜ |
| Schlagworte: | Rechtshilfe, Niederlande, gerichtliche Entscheidung, Betäubungsmittel, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Suchtstoffübereinkommen, Erlös, Gewinn, Durchsuchung, Beschlagnahme |
| Stichwort: | gerichtliche Entscheidung |
| Leitsatz: | Die Voraussetzungen für die Leistung von Rechtshilfe für die Staatsanwaltschaft des Königreichs der Niederlande, gerichtet auf Vornahme von Durchsuchungen und Beschlagnahme zwecks Ermittlung eines aus Betäubungsmittelgeschäften erzielten Gewinns, richten sich zunächst nach Art. 7 VN-SuchtstoffÜbk, desweiteren nach den für die beantragten Maßnahmen geltenden Bedingungen gemäß Art. 51 SDÜ. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 AR 79/02 Str. | |
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