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Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 15 Sa 1570/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:Protokollerklärung, AW-KrT zum Tarifvertrag
Schlagworte:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Stichwort:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Zahlung der Geriatriezulage gem. Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B, AW-KrT zum Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt besteht nur dann, wenn Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegen. Werden der Pflegekraft nur Tätigkeiten der Grundpflege übertragen, sind die Voraussetzungen der Geriatriezulage nicht gegeben.

2. Pflegehilfskräfte in Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt dürfen seit Implementierung des Qualitätsmanagementhandbuchs "Stationäre Altenpflege" im Jahre 2001 nur noch Tätigkeiten der Grundpflege und nicht mehr der Behandlungspflege ausüben. Sie haben seitdem grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Geriatriezulage.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 15 Sa 1570/05



LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 1876/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:Protokollerklärung
Schlagworte:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Stichwort:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Zahlung der Geriatriezulage gem. Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B, AW-KrT zum Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt besteht nur dann, wenn Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegen. Werden der Pflegekraft nur Tätigkeiten der Grundpflege übertragen, sind die Voraussetzungen der Geriatriezulage nicht gegeben.

2. Pflegehilfskräfte in Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt dürfen seit Implementierung des Qualitätsmanagementhandbuchs ,,Stationäre Altenpflege'' im Jahre 2001 nur noch Tätigkeiten der Grundpflege und nicht mehr der Behandlungspflege ausüben. Sie haben seitdem grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Geriatriezulage.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 1876/05

LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 1588/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:Protokollerklärung
Schlagworte:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Stichwort:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Leitsatz:führende Parallelsache

1. Ein Anspruch auf Zahlung der Geriatriezulage gem. Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B, AW-KrT zum Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt besteht nur dann, wenn Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegen. Werden der Pflegekraft nur Tätigkeiten der Grundpflege übertragen, sind die Voraussetzungen der Geriatriezulage nicht gegeben.

2. Pflegehilfskräfte in Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt dürfen seit Implementierung des Qualitätsmanagementhandbuchs ,,Stationäre Altenpflege'' im Jahre 2001 nur noch Tätigkeiten der Grundpflege und nicht mehr der Behandlungspflege ausüben. Sie haben seitdem grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Geriatriezulage.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 1588/05

LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 1558/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:Protokollerklärung, AW-KrT
Schlagworte:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Stichwort:Geriatriezulage für Pflegehilfskräfte in Altenheimen der Arbeiterwohlfahrt
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Zahlung der Geriatriezulage gem. Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c zu Teil II Abschnitt B, AW-KrT zum Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale BMT-AW II für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt besteht nur dann, wenn Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege arbeitszeitlich überwiegen. Werden der Pflegekraft nur Tätigkeiten der Grundpflege übertragen, sind die Voraussetzungen der Geriatriezulage nicht gegeben.

2. Pflegehilfskräfte in Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt dürfen seit Implementierung des Qualitätsmanagementhandbuchs ,,Stationäre Altenpflege'' im Jahre 2001 nur noch Tätigkeiten der Grundpflege und nicht mehr der Behandlungspflege ausüben. Sie haben seitdem grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Geriatriezulage
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 1558/05


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