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genügende Entschuldigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 3 Ss 84/09 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Verhandlungsfähigkeit, Verwerfung des Einspruchs, genügende Entschuldigung
Stichwort:genügende Entschuldigung
Leitsatz:1. Im Rahmen der Prüfung der Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen Nichterscheinen des Angeklagten ist das Gericht nur zu solchen Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet, die kurzfristig möglich sind und nicht etwa zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen.

2. In der Vorlage eines Attestes kann jedenfalls dann keine (konkludente) Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gesehen werden, wenn im Urteil ausdrücklich festgestellt ist, dass die für die Annahme einer Entschuldigung zu dürftigen Angaben im Attest gerade auf dem Fehlen einer (weitergehenden) Entbindung liegen.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 Ss 84/09



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 873/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verwerfungsurteil, unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, genügende Entschuldigung, Reiseunfähigkeit, Diagnose nicht erforderlich, Eingang vor Beginn der Hauptverhandlung, Überprüfungspflicht, Freibeweisverfahren Nachfrage bei dem behandelnden Arzt
Stichwort:genügende Entschuldigung
Leitsatz:Zwar muss der Tatrichter eine zur Entschuldigung des Fernbleibens in der Hauptverhandlung vorgelegte ärztliche Bescheinigung nicht ungeprüft hinnehmen. Bloße Zweifel an der Richtigkeit eines Attestes dürfen jedoch nicht ohne Weiteres zu Lasten des Betroffenen gehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 873/08

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 28/07 vom 18.01.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Wiedereinsetzungsantrag
Stichwort:genügende Entschuldigung
Leitsatz:Zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrag gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil muss der Angeklagte einen Sachverhalt vortragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden ausschließt. Erforderlich ist eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Frage, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Berufungshauptverhandlung gekommen ist, bedeutsam sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 28/07

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 11/07 vom 18.01.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Wiedereinsetzungsantrag
Stichwort:genügende Entschuldigung
Leitsatz:Zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrag gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil muss der Angeklagte einen Sachverhalt vortragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden ausschließt. Erforderlich ist eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Frage, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Berufungshauptverhandlung gekommen ist, bedeutsam sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 11/07


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