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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 76/09 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:GenTG, Richtlinie 2001/18/EG
Schlagworte:Beurteilungsspielraum, Bt-Mais, Einschätzungsprärogative, GVO, Inverkehrbringen, Ruhensanordnung, Schutzklausel, gentechnisch veränderter Organismus
Stichwort:Gentechnik
Leitsatz:1. Die Anordnung des Ruhens einer Genehmigung für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen nach § 20 Abs. 2 GenTG ("Schutzklauselverfahren") dient der Abwehr abstrakter Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt und ragt dabei auch in den Bereich der Gefahrenvorsorge hinein. Wissenschaftliche Erkenntnisse im Sinne des § 20 Abs. 2 Alt. 2 GenTG als Grundlage einer Neubewertung müssen nicht bereits abgesichert und unangreifbar sein.

2. Hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 GenTG steht der Exekutive eine weitgehende Einschätzungsprärogative zu, die eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ruhensanordnung zur Folge hat. Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung der Einschätzungsprärogative kommt es allein auf die verantwortlich getroffene behördliche Letztentscheidung an, nicht aber auf im Verwaltungsverfahren möglicherweise unterschiedliche Bewertungen verschiedener am Verfahren beteiligter Institutionen und Behörden.

3. Bei dem der Behörde in § 20 Abs. 2 GenTG eingeräumten Ermessen ist wirtschaftlichen Interessen jedenfalls dann kein maßgeblicher Stellenwert beizumessen, wenn die wissenschaftliche Diskussion über mögliche vom gentechnisch veränderten Organismus ausgehende Gefahren erkennbar noch im Fluss ist und zuvor bereits mehrfach vom Schutzklauselverfahren Gebrauch gemacht worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 76/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 18/07 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:BImSchG, FLärmSchG, LuftVG, LuftVZO, NUVPG, UVPG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Betriebsbeschränkungsrichtlinie, Beurteilungszeitpunkt, Dauerschallpegel, Flughafen, Fluglärm, Flugverkehr, Gesundheitsgefahr, Jansen-Kriterium, Lärmschutz, Luftverkehrsrecht, Maximalpegel, NAT-Kriterium, Nachtflugbetrieb, Nachtkernzeit, Nachtrandzeit, Planfeststellungsbeschluss, Prognose, Subsidiarität, Typenmix, luftverkehrsrechtlich, subsidiär
Stichwort:Gentechnik
Leitsatz:Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage auf nachträgliche Beschränkungen des Nachtflugbetriebs eines Flughafens nach §§ 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG, 48 Abs. 1 LuftVZO iVm § 42 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 LuftVZO und §§ 29, 29b LuftVG ist die letzte mündliche Verhandlung der Tatsacheninstanz.

Der Erlass von Auflagen für den Nachtflugbetrieb eines genehmigten Flughafens bedarf eines (Teil-) Widerrufs der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach §§ 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG, 48 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 LuftVZO. Er setzt eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung für Anwohner voraus (wie BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 4 C 18.03 -, NVwZ 2005, 933 ff.).

Ob das sog. " Jansen-Kriterium " von 6 x 60 dB(A) noch dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht oder die gebotene Vorsorge gegenüber Gesundheitsbeeinträchtigungen oder erheblichen Belästigungen (§ 29 b Abs. 1 LuftVG) im Hinblick auf Störungen der Nachtruhe durch nächtlichen Fluglärm strengere Werte hinsichtlich des relevanten Maximalpegels oder jedenfalls eine Differenzierung zwischen Nachtrandzeiten (22.00 - 24.00 und 5.00 - 6.00 Uhr) und Nachtkernzeiten (0.00 - 5.00 Uhr) erfordert, ist zweifelhaft. Gegenwärtig ist jedenfalls die Einhaltung eines Werts von 6 x 57 dB(A) als ausreichend im Sinne eines sicheren Unterschreitens der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung anzusehen.

Zur Subsidiarität des (Teil-) Widerrufs der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG mit dem Ziel des Erlasses nachträglicher Auflagen zum aktiven Lärmschutz gegenüber dem Verfahren auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um (Lärm-) Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 18/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 128/07 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, GenTG, ProdukthaftungsG
Schlagworte:Gentechnick, Mais, Genmais, Inverkehrbringen, Landwirt, Bauer, Aktivlegitimation, Schadenersatz, Schadensersatz, Vieh, Kausaltität, Prozessführungsbefugnis, Gewerbebetrieb, Eingriff, Produktbeobachtungspflicht
Stichwort:Gentechnik
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 128/07

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13a F 31/07 vom 02.01.2009

Rechtsgebiete:VwGO, UIG, GenTG
Stichwort:Gentechnik
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Annahme eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG sowie § 17 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GenTG.

2. Zum Ausschlusstatbestand der Risikobewertung iSd § 17 a Abs. 2 Nr. 6 GenTG für die Annahme eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses.

3. Zu den Ermessenserwägungen gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen Vorgaben.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13a F 31/07


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