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genesungswidriges Verhalten

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 72/06 vom 13.12.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, BGB, EFZG
Schlagworte:Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, genesungswidriges Verhalten, Erschütterung der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer psychischen Erkrankung
Stichwort:genesungswidriges Verhalten
Leitsatz:Auch bei psychischen Erkrankungen, deren Diagnose im Wesentlichen auf subjektiven Angaben des Patienten beruhen, bringt das ärztliche Attest regelmäßig ausreichenden Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Auch in derartigen Fällen müssen zur Erschütterung des Beweiswertes der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 72/06




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