Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGeneralprävention 

Generalprävention

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 110/09 vom 20.05.2009

Dem Ausländer steht ein Anspruch auf Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen im Bundesgebiet durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (hier verneint).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 368/06 vom 14.02.2007

Zu den Anforderungen für einen Sofortvollzug einer Ausweisungsverfügung.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 234/06 vom 18.10.2006

1. Der strafbewehrte Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen kann einen nicht geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG darstellen. Allerdings kann es auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten Ausnahmefälle geben, in denen der Rechtsverstoß des Ausländers als geringfügig im Sinne dieser Bestimmungen zu bewerten ist und zwar auch dann, wenn keine Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen Geringfügigkeit erfolgt ist Das Verbleiben eines Ausländers im Bundesgebiet trotz vollziehbarer Ausreisepflicht für die Dauer von 13 Tagen nach Ablauf der Ausreisefrist ist noch als geringfügig anzusehen.

2. Bei den "persönlichen Bindungen" im Sinne von § 55 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG dürfen auch solche Bindungen nicht vernachlässigt werden, die nicht unter verfassungsrechtlichem Schutz stehen. Insbesondere die nichteheliche Lebensgemeinschaft und das Verlöbnis sind in die Ermessenserwägungen einzubeziehen, auch wenn beide Bindungen nicht dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) unterfallen und ihnen deshalb in der Regel geringeres Gewicht zukommt als dem Bestehen einer familiären oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.

3. Der Aufenthalt während der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG ist auch dann rechtmäßig im Sinne von § 55 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG, wenn der Aufenthaltstitel nicht verlängert wird. Er wird nach Ablehnung des Verlängerungsantrags nicht nachträglich rechtswidrig.

4. Für die Verbindung der Ausweisung mit der Anordnung des Sofortvollzugs muss mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stets ein besonderes, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehendes Erfordernis vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397). Der mit generalpräventiven Gründen begründete Sofortvollzug einer Ausweisung wird in der Regel nur bei Straftaten von erheblichem Gewicht in Betracht kommen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 5.04 vom 06.10.2005

1. Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen ist wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig, wenn die Verfahrensanforderungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens - nicht eingehalten werden (im Anschluss an das Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

2. Auch eine längere Strafhaft berührt die Rechte aus Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80 nicht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02 -, Cetinkaya, und Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03 -, Aydinli).

3. Das Gemeinschaftsrecht lässt eine Ausweisung ausnahmslos nur aus spezialpräventiven Gründen zu, d.h. zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von dem einzelnen Ausländer persönlich ausgehen, nicht aber - tragend oder auch nur mittragend - zur (generalpräventiven) Abschreckung anderer Ausländer.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 2885/04 vom 16.03.2005

1. Das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben verschafft Ehegatten/minderjährigen Kindern im Ausweisungsverfahren des Ehemannes/Vaters dann nicht die für die Erhebung der Anfechtungsklage erforderliche Klagebefugnis, wenn die Ausweisung aufgrund der fortbestehenden Asylberechtigung sämtlicher Familienangehöriger im Bundesgebiet weder eine dauerhafte noch eine zeitweilige Trennung der Familie zur Folge hat.

2. Eine Abweichung von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG (entspricht § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) kommt nur dann in Betracht, wenn sowohl die spezialpräventiven Ausweisungszwecke als auch die - unabhängig davon bestehenden - generalpräventiven Ausweisungszwecke des § 47 Abs. 1 AuslG (entspricht § 53 AufenthG) nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 -, InfAuslR 2002, 72).

3. Auch bei Asylberechtigten, die auf unabsehbare Zeit nicht aus dem Bundesgebiet abgeschoben werden, können die spezial- und generalpräventiven Ausweisungszwecke des § 47 Abs. 1 AuslG im Hinblick auf die mit der Ausweisung einhergehenden aufenthaltsrechtlichen Folgen in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen.

4. Bei Asylberechtigten, die aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK zu berücksichtigen, dass sie auf unabsehbare Zeit nicht aus dem Bundesgebiet abgeschoben werden (können) und sich der Eingriff in das Familienleben daher jedenfalls als geringfügig darstellt.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 2599/04 vom 16.03.2005

1. Eine - tatbezogene - Ausnahme von der Regelausweisung des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (entspricht § 54 Nr. 3 AufenthG) kommt nur dann in Betracht, wenn sowohl die spezialpräventiven Ausweisungszwecke als auch die - unabhängig davon bestehenden - generalpräventiven Ausweisungszwecke der Vorschrift nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, 72 zur Ausnahmeprüfung nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG).

2. Der generalpräventive Ausweisungszweck des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG kommt auch gegenüber Nebentätern (Anstifter, Gehilfen) zum Tragen, weil die Abschreckungswirkung einer kontinuierlichen Ausweisungspraxis gerade auch das Rekrutierungsmilieu von Drogenstraftaten und damit den "Randbereich" der organisierten Drogenkriminalität erfassen soll.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 UZ 153/04 vom 03.12.2004

Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko vom 26. Februar 1996 lässt sich grundsätzlich kein über die Bestimmungen des Ausländergesetzes hinausgehender Schutz vor einer Ausweisung herleiten.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 161/04 vom 18.10.2004

Generalpräventive Erwägungen können bei der Streitwertfestsetzung im Einzelfall, auch wenn dieser den Handel mit Markenplagiaten betrifft, keine Rolle spielen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 25.03 vom 31.08.2004

Der Tatbestand der Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 222/01 vom 11.09.2003

1. Die nachträgliche Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung (§ 57 StGB) ist im Rahmen des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG der Strafaussetzung zur Bewährung nicht gleichzusetzen.

2. Offen bleibt, ob der erhöhte Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 Nr. 5 AuslG auch für die sog. "Kontingentflüchtlinge" gilt.

3. Ob ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung vorliegt, obliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung. Dabei sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung zu berücksichtigen.

Die Ausnahme kann sich - insoweit auch ohne absolute Bindung an das Strafurteil - aus den besonderen Umständen der Strafbegehung ergeben.

4. Maßgeblich für die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten, der sein Aufent-haltsrecht von einem ausgewiesenen Ausländer ableitet, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung. Insoweit ist die Wirkung der Ausweisung trotz ihrer Anfechtbarkeit auch dann noch zu berücksichtigen, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts mit einem Antrag auf Zulassung der Revision angefochten werden kann.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 420/03 vom 09.07.2003

1. Zu den Kriterien und den unterschiedlichen Anforderungen an die Wiederholungsgefahr (Wahrscheinlichkeit) bei einer Ermessensausweisung nach §§ 45, 46 Nr. 2 AuslG von Straftätern ohne besonderen Ausweisungsschutz und solchen mit besonderem Ausweisungsschutz - hier: nach Art. 3 Abs. 3 ENA bzw. nach § 48 Abs. 1 AuslG.

2. Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176a Abs.1 StGB gehören zu den Deliktsgruppen, die regelmäßig auch nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 3 ENA die Ausweisung aus generalpräventiven Gründen rechtfertigen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 02.153 vom 23.09.2002

1. Ist ein Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, richtet sich seine Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG.

2. Im Gegensatz zu § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG stellt § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG als Tatbestandsmerkmal nicht nur auf den Deliktscharakter ab, sondern auch auf die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Fälle besonders schwerer Kriminalität).

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 442/02 vom 18.03.2002

1. Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 vermittelt ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Aufnahme einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, d.h. als Arbeitnehmer. Ein türkischer Staatsangehöriger, der die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit beabsichtigt oder eine solche bereits ausübt, kann sich auf diese Vorschrift nicht berufen.

2. Der Einbürgerungsanspruch nach § 40b Satz 1 StAG setzt voraus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung vorliegen. Dass sie zur Zeit der nach § 40b Satz 2 fristgerecht erfolgten Antragstellung vorgelegen haben, reicht nicht aus.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1909/01 vom 09.11.2001

1. Das Vorliegen der in § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG vorausgesetzten Mindestfreiheitsstrafe führt nur dann zum Ausschluss von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung, wenn im Einzelfall eine konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt ist. Eine solche Gefahr ist zu bejahen, wenn im maßgebenden Entscheidungszeitpunkt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten ernsthaft droht (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).

2. Die Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstraße und die Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe nach § 57 Abs. 1 StGB zur Bewährung genügen für sich allein nicht, um eine Wiederholungsgefahr zwingend zu verneinen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 2787/99 vom 06.03.2001

Zur generalpräventiven Wirkung einer Ausweisung wegen Mordes.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 241/00 vom 26.04.2000

Leitsatz:

Zur Gesamtabwägung bei Aussetzung der Vollstreckung von Restfreiheitsstrafe zur Bewährung schon nach Verbüßung der Hälfte der Strafe

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Generalprävention - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum