JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Generalklausel
| Rechtsgebiete: | GG, ArbGG, ArbStättV, BGB, BNichtrSchG, GastG, GewO, ZPO, NRSG |
| Schlagworte: | Arbeitsschutz, rauchfreier Arbeitsplatz |
| Stichwort: | Generalklausel |
| Leitsatz: | 1. Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt. 2. Ist es durch Landesgesetz verboten, in Gaststätten Tabak zu rauchen, und fällt ein dort beschäftigter Arbeitnehmer außerhalb von Rauchergaststätten und Raucherräumen in den Schutzbereich dieses Rauchverbots, kann er nach § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 Abs. 1 ArbStättV verlangen, auf einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt zu werden. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 241/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VersG, LGebG |
| Schlagworte: | Versammlungsfreiheit, Verwaltungsgebühr, Amtshandlung, Auflage, Bestimmtheitsgebot, erdrosselnde Wirkung, Rahmengebühr, Generalklausel, Ermessen, Kooperationsgespräch |
| Stichwort: | Generalklausel |
| Leitsatz: | Für den Erlass einer versammlungsrechtlichen Auflage nach § 15 Abs. 1 VersG, mit der eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden soll, kann vom Veranstalter eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1678/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AGG, ZPO, BGB, ArbGG, KSchG, InsO, StPG, EigenbetriebsG, PersVG Berlin |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Entschädigung, Versetzung |
| Stichwort: | Generalklausel |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 73/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AGG, ZPO, BGB, ArbGG, KSchG, InsO, StPG, EigenbetriebsG, PersVG Berlin |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Entschädigung, Versetzung |
| Stichwort: | Generalklausel |
| Leitsatz: | 1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus. 2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 906/07 | |
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