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Genehmigungspflicht wesentlicher Änderungen

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 1.00 vom 25.10.2000

Leitsätze:

1. Eine erforderliche Genehmigung im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG fehlt nicht nur, wenn für die genehmigungspflichtige atomrechtliche Anlage von vornherein keine Genehmigung erteilt worden ist, sondern auch dann, wenn die Anlage wesentlich abweichend von den erteilten Genehmigungen errichtet worden ist.

2. Liegt die Rechtsvoraussetzung des Fehlens einer erforderlichen Genehmigung in § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG vor, so ist für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein Ermessen eröffnet, das im Grundsatz die Befugnis beinhaltet, eine einstweilige oder endgültige Betriebsstilllegung anzuordnen.

Urteil des 11. Senats vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 11 C 1.00 -

I. VGH Mannheim vom 26.10.1999 - Az.: VGH 10 S 352/96 -

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