JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Genehmigungsfreiheit
| Rechtsgebiete: | BGB, NBauO, VwGO |
| Schlagworte: | Anordnung, einstweilige, Anspruch auf Einschreiten, Beihilfe, Erdrückende Wirkung, Genehmigungsfreiheit, Grenzabstand, Kellergeschoss, Nachbarschutz, Schattenwurf, Schmalseitenprivileg, Vollgeschoss |
| Stichwort: | Genehmigungsfreiheit |
| Leitsatz: | 1. Wendet sich der Nachbar gegen ein Bauvorhaben ausschließlich wegen der Wirkungen, welche von seiner Masse ausgehen, nicht also (auch) gegen seine Nutzung, dann entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag grundsätzlich schon mit der Fertigstellung des Rohbaus (einschließlich Bedachung). Das gilt auch dann, wenn der Nachbar ein Einschreiten gegen ein Vorhaben wünscht, das der Nachbar mit der Behauptung zu errichten unternimmt, es bedürfe wegen § 69a NBauO keiner Baugenehmigung. 2. Baut der Bauherr auf der Grundlage von § 69a NBauO, ist die Bauaufsichthsbehörde nicht in jedem Fall verpflichtet, als Ausgleich für den Verzicht auf ihre präventive Tätigkeit nunmehr verstärkt repressiv tätig zu werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Vorhaben nach dem eingereichten Entwurf keinen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erkennen lässt und die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück als nicht gravierend anzusehen sind. In solchen Fällen darf der Nachbar darauf verwiesen werden, seine behaupteten Rechte vor den Zivilgerichten geltend zu machen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 134/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, SächsBO, SächsNatSchG |
| Schlagworte: | Feststellungsklage, Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb, Privilegiertes Vorhaben, Genehmigungsfreiheit, Verfahrensfreiheit, Naturparkverordnung |
| Stichwort: | Genehmigungsfreiheit |
| Leitsatz: | 1. Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der streitigen Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit eines Vorhabens. 2. Bindung des Gerichts an eine bestandskräftige Feststellung der Genehmigungsfreiheit. 3. Zu den Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen (Neben-)Erwerbsbetriebes i. S. v. § 63 a Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO a. F./§ 61 Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO und § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 260/06 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO, VwGO |
| Schlagworte: | Baurecht, Baueinstellung, Baueinstellungsverfügung, Viehunterstand, Weidetierunterstand, landwirtschaftliches Betriebsgebäude, Erschließung, Notwegerecht, Verkehrserschließung, Stall, formelle Illegalität, materielle Illegalität, Genehmigungsfähigkeit, offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, Baugenehmigungspflicht, Genehmigungspflicht, genehmigungsfreie Vorhaben, Genehmigungsfreiheit |
| Stichwort: | Genehmigungsfreiheit |
| Leitsatz: | Landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind nur dann im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 1b LBauO zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt, wenn ihre Nutzungsmöglichkeit nach Bauausführung, Größe, Gestaltung und dergleichen bei objektiver Betrachtung auf diesen Zweck beschränkt ist und sie insbesondere nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10256/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LPflG |
| Schlagworte: | Aufschüttung, Hanggelände, Katalog, Höhenmaße, Grundflächenmaße, Eingriff, Naturhaushalt, Landschaftsbild, nachhaltige Beeinträchtigung, Hangrutschgefahr, landespflegerische Genehmigung, Genehmigungsfreiheit, Anforderungen, Weinbergsgelände, Weinberg, Erdaufschüttung |
| Stichwort: | Genehmigungsfreiheit |
| Leitsatz: | Eine Erdaufschüttung im Weinbergsgelände, welche die in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LPflG genannten Höhen- und Grundflächenmaße nur hinsichtlich eines Wertes überschreitet, stellt regelmäßig keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar und bedarf folglich keiner landespflegerischen Genehmigung. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn weitere Umstände hinzutreten, die es rechtfertigen, die Grundflächenveränderung als erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds zu bewerten. Wegen sonstiger nicht die Belange der Landespflege betreffender Beeinträchtigungen (z.B. Bedrohung des Straßenverkehrs durch Hangrutschung) ist die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde gegeben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11393/03.OVG | |
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