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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10256/04.OVG vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:LBauO, VwGO
Schlagworte:Baurecht, Baueinstellung, Baueinstellungsverfügung, Viehunterstand, Weidetierunterstand, landwirtschaftliches Betriebsgebäude, Erschließung, Notwegerecht, Verkehrserschließung, Stall, formelle Illegalität, materielle Illegalität, Genehmigungsfähigkeit, offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, Baugenehmigungspflicht, Genehmigungspflicht, genehmigungsfreie Vorhaben, Genehmigungsfreiheit
Stichwort:genehmigungsfreie Vorhaben
Leitsatz:Landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind nur dann im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 1b LBauO zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt, wenn ihre Nutzungsmöglichkeit nach Bauausführung, Größe, Gestaltung und dergleichen bei objektiver Betrachtung auf diesen Zweck beschränkt ist und sie insbesondere nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet sind.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10256/04.OVG




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