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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 3.06 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:BBG, DRiG, GG, VwGO
Schlagworte:genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, allgemeine Handlungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit, Alimentation
Stichwort:genehmigungsfreie Nebentätigkeit
Leitsatz:Die auch für Richter geltende Pflicht nach § 66 Abs. 2 Satz 1 BBG, eine als genehmigungsfreie Nebentätigkeit ausgeübte schriftstellerische, wissenschaftliche oder Vortragstätigkeit, für die er ein Entgelt oder einen geldwerten Vorteil erhält, seinem Dienstherrn anzuzeigen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 3.06




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