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Genehmigungsbedürftigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 42.07 vom 14.08.2007

Rechtsgebiete:BImSchG, KrW-/AbfG, 4. BImSchV
Schlagworte:Immissionsschutzrecht, Genehmigungsbedürftigkeit, Heizkraftwerk, Verbrennung Frittierfette, Stromerzeugung, Brennstoff, Abfallbegriff, Ende der Abfalleigenschaft, energetische Verwertung
Stichwort:Genehmigungsbedürftigkeit
Leitsatz:Für Abfallentsorgungsanlagen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ist der Abfallbegriff des § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG maßgeblich.
Die Verbrennung gebrauchter Frittierfette zur Stromerzeugung in einem Heizkraftwerk ist eine Abfallverwertung i.S.v. Nr. 8.1 Buchst. a Sp. 1 des Anhangs der 4. BImSchV.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 42.07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1266/06 vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:BImSchG, 4. BImSchV
Schlagworte:Genehmigungsbedürftigkeit, Produktionsleistung, Produktionskapazität, Stahlgießerei, Gussteile, Rohgussmenge, sog. guter Guss, Fehlguss
Stichwort:Genehmigungsbedürftigkeit
Leitsatz:Für den Begriff der Produktionsleistung von Gussteilen je Tag im Sinne von Ziff. 3.7 des Anhangs zur 4. BImSchV kommt es auf die Rohgussmenge der Anlage und nicht auf die Menge der verkaufsfertigen Güter (sog. guter Guss) an.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1266/06

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 637/05 vom 25.04.2006

Rechtsgebiete:VwGO, SächsGemO
Schlagworte:kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigungsbedürftigkeit, Feststellungsklage, Klagebefugnis, Rechtsaufsichtsbehörde, Klagebefugnis
Stichwort:Genehmigungsbedürftigkeit
Leitsatz:1. Der private Vertragspartner einer Gemeinde kann die Genehmigungsbedürftigkeit eines von der Rechtsaufsichtsbehörde als kreditähnlich (§ 82 Abs. 5 SächsGemO) eingestuften Rechtsgeschäfts durch eine Feststellungsklage klären lassen.

2. Zum Begriff des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts i.S.v. § 82 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 637/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 25.04 vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:BlmSchG, VwVfG
Schlagworte:Schweinemastanlage, Genehmigungsbedürftigkeit, Altanlage Anzeige, Nichtbetrieb Anlage, Wiederaufnahme Anlagenbetrieb, Erlöschen Genehmigung, Verlängerung Frist, Verwaltungsakt, Bestimmtheit, Nichtigkeit, Unverzüglichkeit Antragstellung
Stichwort:Genehmigungsbedürftigkeit
Leitsatz:Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG, nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf eine genehmigungsersetzende Anzeige gemäß § 67 a BlmSchG entsprechend anwendbar.

Maßgebend für den Beginn der Frist des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG ist der Zeitpunkt, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist. Bei der Feststellung dieses Zeitpunkts kommt einer entsprechenden Erklärung des Betreibers Indizwirkung zu.

Eine Fristverlängerung, die zwar keinen kalendermäßig bestimmten Endzeitpunkt festlegt, deren Regelungsgehalt aber nach dem Empfängerhorizont und den Begleitumständen erkennbar ist, ist nicht wegen eines schwerwiegenden und offensichtlichen Fehlers nichtig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 25.04


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