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Genehmigung Zustimmung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 13/02 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbZG, ZPO
Schlagworte:Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit"
Stichwort:Genehmigung Zustimmung
Leitsatz:Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG benötigt der Betriebsrat im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit Kenntnis von Beginn und Ende der täglichen und vom Umfang der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat seinen Betrieb so zu organisieren, daß er die Durchführung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst gewährleisten kann. Er muß sich deshalb über die genannten Daten in Kenntnis setzen und kann dem Betriebsrat die Auskunft hierüber nicht mit der Begründung verweigern, er wolle die tatsächliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer wegen einer im Betrieb eingeführten "Vertrauensarbeitszeit" bewußt nicht erfassen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 13/02



BAG – Beschluss, 5 AZB 2/03 vom 07.04.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Schlagworte:Rechtsweg, Vertreter ohne Vertretungsmacht
Stichwort:Genehmigung Zustimmung
Leitsatz:Nimmt eine Partei des Arbeitsvertrags jemanden als Vertreter ohne Vertretungsmacht auf die Erfüllung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis oder auf Schadensersatz für solche Forderungen in Anspruch (§ 179 BGB), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Der vollmachtlose Vertreter ist Rechtsnachfolger iSd. § 3 ArbGG.
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 2/03

BAG – Urteil, 6 AZR 585/01 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, TVG, BGB, GG, BremBG, BAT
Schlagworte:Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung
Stichwort:Genehmigung Zustimmung
Leitsatz:Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die bei der Gewährung von Sonderurlaub bis zum Ende des Vertragsverhältnisses die Aufnahme einer dem Urlaubszweck nicht widersprechenden beruflichen Tätigkeit unter Genehmigungsvorbehalt stellt, regelt einen Erlaubnisvorbehalt für eine solche Tätigkeit. Das verpflichtet einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die beantragte Erlaubnis zu erteilen, soweit die beabsichtigte Tätigkeit dem Zweck der Sonderurlaubsgewährung nicht entgegensteht und eine konkrete Gefährdung berechtigter dienstlicher Interessen nicht zu erwarten ist.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 585/01

BAG – Beschluss, 1 ABR 17/02 vom 18.02.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Stichwort:Genehmigung Zustimmung
Leitsatz:1. Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs ist gegenüber dem Antrag des Betriebsrats auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung keine beachtliche Einwendung.

2. Für einen Antrag, dem Arbeitgeber die Anordnung bestimmter Arbeitsschichten zu untersagen, fehlt dem Betriebsrat die Antragsbefugnis, wenn insoweit sein Mitbestimmungsrecht vom Arbeitgeber nicht in Frage gestellt wird.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 17/02


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