JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Genehmigung Zustimmung
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB, ZPO, Manteltarifvertrag für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz |
| Schlagworte: | Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | Sieht ein Tarifvertrag eine Lohnerhöhung in zwei Stufen vor, sind die Nichtanrechnung der ersten und die vollständige Anrechnung der zweiten Stufe auf übertarifliche Zulagen nur mitbestimmungspflichtig, wenn sie auf einer einheitlichen Entscheidung des Arbeitgebers beruhen. Ob ein einheitliches Anrechnungskonzept vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Die - abgestufte - Darlegungs- und die Beweislast liegen bei dem, der sich auf das Vorliegen eines einheitlichen Konzepts beruft. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 308/03 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG, AVR Caritas |
| Schlagworte: | Teilzeitanspruch - Kirche |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | Die Darlegung des Arbeitgebers, seine Arbeitsabläufe "bestmöglich" und "effektiv" gestalten zu wollen, ist zu allgemein, um ein von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf Willkür überprüfbares Organisationskonzept darstellen zu können. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 319/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, InsO, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung wegen Betriebsstilllegung, Anhörung des Betriebsrats |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebes nicht vorzunehmen ist, braucht der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nach § 102 BetrVG über Familienstand und Unterhaltspflichten der zu kündigenden Arbeitnehmer unterrichten (Teilweise Aufgabe von BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185). |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 329/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Zulässigkeit der Berufung |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | 1. Für die Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters nach § 11 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich maßgebend, dass er kraft Satzung oder kraft Vollmacht der Gewerkschaft zur Vertretung befugt und die von ihm vertretene Partei Mitglied der Gewerkschaft ist. 2. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Satzung und die Rechtsschutzrichtlinien eine Rechtsschutzgewährung für den jeweiligen Rechtsstreit vorsehen oder zulassen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 469/03 | |
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