JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Genehmigung Zustimmung
| Rechtsgebiete: | ESchulFinanzG NW, BGB, LBG NW, GG |
| Schlagworte: | Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | 1. Wird im Anstellungsvertrag eines Lehrers an einer nordrhein-westfälischen Ersatzschule die Anwendung der beamtenrechtlichen Grundsätze vereinbart, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen, schließt dies eine außerordentliche Verdachtskündigung nicht aus. 2. Spricht der Arbeitgeber wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Verdachtskündigung aus, so ist er im Kündigungsschutzprozeß materiell-rechtlich nicht gehindert, sich darauf zu berufen, die den Verdacht begründenden Pflichtwidrigkeiten rechtfertigten eine Tatkündigung. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 496/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | Haushaltsrechtliche Gründe können die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf Grund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 542/00 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg - Organvertreter |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | Begehrt ein Organvertreter iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Feststellung des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (Fortführung von Senat 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 und Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 52). |
| Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 9/01 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB |
| Schlagworte: | Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang |
| Stichwort: | Genehmigung Zustimmung |
| Leitsatz: | 1. Auch bei der Verdrängung einer im veräußerten Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung über Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung durch eine beim Erwerber geltende Betriebsvereinbarung nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB ist der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand aufrechtzuerhalten. 2. Dies bedeutet nicht, daß der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand vom Betriebsübernehmer stets zusätzlich zu der bei ihm erdienten Altersversorgung geschuldet wäre. Die gebotene Besitzstandswahrung führt grundsätzlich nur insoweit zu einem erhöhten Versorgungsanspruch, wie die Ansprüche aus der Neuregelung im Versorgungsfall hinter dem zurückbleiben, was bis zum Betriebsübergang erdient war. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 660/00 | |
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