JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Genehmigung Rechtsaufsichtsbehörde
| Rechtsgebiete: | BBauG, BauGB, BadOStrG, BadAufbauG |
| Schlagworte: | Straßenfluchtenplan, Baufluchtenplan, Feststellung, Genehmigung Rechtsaufsichtsbehörde, Weiterführung eingeleiteter Verfahren, Überleitung, Baufluchtenlinien, Baulinien, Sicherung hochwertiger Sichtbeziehungen |
| Stichwort: | Genehmigung Rechtsaufsichtsbehörde |
| Leitsatz: | 1. Ein Straßen- und Baufluchtenplan alten badischen Rechts konnte erst nach vollständigem Abschluss des Verfahrens - mithin erst nach der Planfeststellung gemäß § 3 Abs. 5 BadOstrG - von der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 7 Abs. 3 BadAufbauG genehmigt werden. Eine zeitlich vorhergehende "grundsätzliche" Genehmigung sah das Gesetz nicht vor (wie Urteil vom 16.10.1973 - IV 25/71 -). 2. Die fehlende Genehmigung nach § 7 Abs. 3 BadAufbauG konnte nach Inkrafttreten des BBauG auf Grundlage von § 174 Abs. 1 BBauG nachgeholt werden und der Bebauungsplan trat mit ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. Inhaltlich galt er in entsprechender Anwendung des § 173 Abs. 3 BBauG weiter, soweit er verbindliche Regelungen nach dem BBauG enthielt (hier: Fortgeltung von "Baufluchtenlinien" nach § 8 Abs. 3 Satz 1 d) BadAufbauG als Baulinien nach § 23 Abs. 2 BauNVO a.F.) 3. Zur Freihaltung eines schon bisher nicht bebaubaren Hanggeländes durch Bebauungsplan aus Gründen des Landschaftsschutzes und Naturschutzes (Sicherung hochwertiger Sichtbeziehungen, Erhalt einer Obstbaumwiese). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2588/06 | |
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