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Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 281/04 vom 09.09.2004

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß
Stichwort:Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß
Leitsatz:1) Für die Genehmigung einer baulichen Veränderung besteht eine Beschlußkompetenz zu mehrheitlicher Beschlußfassung der Eigentümerversammlung.

2) Die Ausübung des Rechts zur Vornähme einer baulichen Veränderung aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümerversammlung unterliegt nicht der Verwirkung (§ 242 BGB). Es kommt allenfalls eine Aufhebung der Genehmigung durch einen Zweitbeschluß in Betracht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 281/04




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