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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 14.96 vom 17.06.1998

Rechtsgebiete:WoBindG, II. WoBauG, NMV 1970, VwGO
Schlagworte:Sozialer Wohnungsbau, Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, nachträgliche Begründung von -, Durchschnittsmiete, Genehmigung der -, Kostenmiete, Ermächtigungsgrundlage, Fehlen der -, Übergangszeit.
Stichwort:Genehmigung der -
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die nachträgliche Begründung von Wohnungseigentum an öffentlich geförderten Wohnungen hat nicht zur Folge, daß die sich aus vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergebende Durchschnittsmiete der behördlichen Genehmigung bedarf.

2. § 5 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 NMV 1970 ist rechtsunwirksam.

3. Die Einräumung einer Übergangszeit, in der das Fehlen der gesetzlichen Grundlage hingenommen werden könnte, ist nicht geboten.

Urteil des 8. Senats vom 17. Juni 1998 - BVerwG 8 C 14.96 -

I. VG Hamburg vom 14.02.1992 - Az.: 16 VG 3683/90 -
II. OVG Hamburg vom 24.01.1996 - Az.: OVG Bf V 21/93 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 14.96




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