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genehmigte Nebentätigkeit als Kontrolleiter einer Plasmapheresestation

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 D 27.98 vom 14.09.1999

Rechtsgebiete:BBG, BDO, StPO, AMG, PharmBetrV
Schlagworte:Beamter des höheren Dienstes, Laborleiter in einem ... Institut, genehmigte Nebentätigkeit als Kontrolleiter einer Plasmapheresestation, Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel durch Testen mehrerer Seren im Pool statt Einzeltestung, Auslieferung der Chargen an Krankenhäuser ohne Beachtung einer Lagerzeit von mindetens 14 Tagen, Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen fahrlässig begangener Taten, in hohem Maße sorgfaltswidrige Handlungsweise, Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst.
Stichwort:genehmigte Nebentätigkeit als Kontrolleiter einer Plasmapheresestation
Leitsatz:Leitsatz:

Verletzt ein naturwissenschaftlich vorgebildeter Beamter außerdienstlich bei einer genehmigten Nebentätigkeit mit bewußter Fahrlässigkeit Vorschriften des Arzneimittelgesetzes mit der Folge unabsehbarer Gefahren für Leben und Gesundheit anderer, so kann dies bei erschwerenden Umständen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen.

Urteil des 1. Disziplinarsenats vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 27.98 -

I. BDiG, Kammer XI - Mainz -, vom 21.01.1998 - Az.: BDiG XI VL 18/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 D 27.98




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