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gemischte Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 2 U 26/07 R vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VII, StGB, StVO
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit - versicherter Weg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - keine geringfügige Unterbrechung - Richtungswechsel - öffentlicher Verkehrsraum - Verkehrsunfall - Schadensregulierung -Vorbereitungshandlung - gemischte Tätigkeit
Stichwort:gemischte Tätigkeit
Leitsatz:Regulierungsgespräche nach einem Verkehrsunfall stehen nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit, wenn dieser nicht nur geringfügig unterbrochen wurde.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 26/07 R



BSG – Urteil, B 2 U 19/06 R vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:SGB VII, GG
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender Weg - mehrmaliges Zurücklegen - Arbeitsstätte - Ort der Tätigkeit - gemischte Tätigkeit - Kind - Kindertransport - fremde Obhut - analoge Anwendung - Gleichheitssatz - Ehe - Familie
Stichwort:gemischte Tätigkeit
Leitsatz:Der Versicherungsschutz beim Transport von Kindern in fremde Obhut (§ 8 Abs 2 Nr 2 SGB VII) beschränkt sich - verfassungsrechtlich unbedenklich - auf Wege, die mit der Zurücklegung des versicherten Weges der Erziehungsperson nach und von dem Ort der Tätigkeit verknüpft sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 19/06 R

BSG – Urteil, B 2 U 20/05 R vom 10.10.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Dienstreise, mehrtägige Unterbrechung, Beendigung der versicherten Tätigkeit, eigenwirtschaftlicher Grund, Handlungstendenz, Besuch der Ehefrau, Wegeunfall, innerer Zusammenhang, Ort der Tätigkeit, gemischte Tätigkeit, Familienheimfahrt, ständige Familienwohnung, Beförderung eines Arbeitsgerätes, Rettungshandlung, Ausweichmanöver
Stichwort:gemischte Tätigkeit
Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der im Anschluss an ein auswärtiges Dienstgeschäft einen privaten Besuch unternimmt, steht auf der späteren Rückfahrt an den Beschäftigungsort nicht mehr unter Versicherungsschutz, wenn aus der Dauer und der Art der privaten Unternehmung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 20/05 R


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