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gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Rücknahme eines gemeinschaftsrechtswidrigen Bescheides

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 32.06 vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:VwKostG, VwVfG, Lizenzierungsrichtlinie 97/13/EG
Schlagworte:Telekommunikation, Lizenzgebühren, Bestandskraft des Gebührenbescheides, Rücknahme des Gebührenbescheides, Rücknahme bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Gebührenbescheides, gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Rücknahme eines gemeinschaftsrechtswidrigen Bescheides
Stichwort:gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Rücknahme eines gemeinschaftsrechtswidrigen Bescheides
Leitsatz:Nach § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Verwaltungsakts bestehen, wenn zum Zeitpunkt seines Ergehens an dem Verstoß gegen formelles oder materielles Recht vernünftigerweise kein Zweifel bestand und sich deshalb die Rechtswidrigkeit aufdrängte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 32.06




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