JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gemeinschaftsrecht
| Rechtsgebiete: | VwGO, VO (E 6) Nr. 796/2004 |
| Schlagworte: | Agrarförderung, Gemeinschaftsrecht, Aufrechnung, Gegenforderung, Verrechnung |
| Stichwort: | Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 426/09 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV, RiL 91/439/EWG |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, ausländisch, EU, EWR, EU-Fahrerlaubnis, EU-Staat, EWR-Staat, Ausland, Befristung, Verlängerung, Fahrerlaubnisklasse, Klasse, Führerschein, Dokument, Umtausch, Umschreibung, Fahreignung, Prüfung, Gemeinschaftsrecht |
| Stichwort: | Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellten Führerscheins zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Ausstellung die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt hat (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -, ESOVGRP). Dass der - nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ungültige - deutsche Führerschein ohne eigenständige Prüfung der Fahreignung durch den Ausstellerstaat lediglich in ein anderes Dokument "umgetauscht" wurde, folgt nicht zwingend aus den im ausländischen Führerschein wiedergegebenen Daten über die frühere deutsche Fahrerlaubnis. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10412/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LVwVfG, EWGVO 3887/92, EGVO 1678/98, EGVO 2419/01, EGVO 796/04, EGVO 817/04 |
| Schlagworte: | Ausgleichsleistung, Zuwendung, Subvention, Gemeinschaftsbeihilfe, Zinsen, Zinszahlungspflicht, MEKA II, Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich, Rücknahme, Vertrauensschutz, Gemeinschaftsrecht, Sorgfaltspflicht, Irrtum, Rückforderung, Rückzahlungspflicht, Verwaltungsvorschrift, Subventionsrichtlinie |
| Stichwort: | Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | 1. Eine veröffentlichte Verwaltungsvorschrift antizipiert die Verwaltungspraxis insoweit, als sie eine generalisierende Willensäußerung der die Richtlinie erlassenden Behörde enthält, eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle in einer bestimmten Weise zu behandeln. Auch wenn untere Verwaltungsbehörden in mehreren Fällen irrtümlich von einer Vergaberichtlinie abweichen, kann eine stillschweigende Aufgabe oder Änderung der durch die Richtlinie vorweggenommenen Verwaltungspraxis nur angenommen werden, wenn dies von der für die Richtlinie verantwortlichen übergeordneten Behörde in ihren Willen aufgenommen oder bewusst geduldet wird. 2. Die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden für Beihilfen, die im Gemeinschaftsrecht ihre Grundlage haben, richtet sich nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gemeinschaftsrechts. Der dem Begünstigten gegenüber der Rücknahme des Bewilligungsbescheids zustehende Vertrauensschutz und die Rückerstattungs- und Zinszahlungspflicht mit Ausnahme des Zinssatzes sind im Gemeinschaftsrecht abschließend geregelt (hier: Art. 71 Nr. 2 EGVO Nr. 817/2004 i.V.m. Art. 49 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2419/2001, Art. 73 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004). 3. Auch wenn die Behörde den Begünstigten bei der Antragstellung beraten hat, steht ihm kein Vertrauensschutz zu, wenn er den Irrtum der Behörde, der zu der zu Unrecht erfolgten Zahlung der Beihilfe geführt hat, nach dem Inhalt des Bewilligungsbescheids ohne besondere Rechtskenntnisse hätte erkennen können. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1578/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Namensliste, "grobe Fehlerhaftigkeit" |
| Stichwort: | Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 418/07 | |
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