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gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 367/04 vom 20.12.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall
Stichwort:gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall
Leitsatz:1) Eine Öffnungsklausel der Teilungserklärung deckt nicht nur eine abstrakte normähnliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für die Zukunft, sondern auch Regelungen, durch die im Einzelfall (Genehmigung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans) von dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilungsschlüssel abgewichen wird.

2) Ein Wohnungseigentümer hat kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Beschlußanfechtungsantrag, der sich gegen einen Beschluß der Eigentümerversammlung richtet, durch den gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer eine Abmahnung wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens ausgesprochen worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 367/04



OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 368/04 vom 20.12.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall
Stichwort:gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall
Leitsatz:1) Eine Öffnungsklausel der Teilungserklärung deckt nicht nur eine abstrakte normähnliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für die Zukunft, sondern auch Regelungen, durch die im Einzelfall (Genehmigung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans) von dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilungsschlüssel abgewichen wird.

2) Ein Wohnungseigentümer hat kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Beschlußanfechtungsantrag, der sich gegen einen Beschluß der Eigentümerversammlung richtet, durch den gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer eine Abmahnung wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens ausgesprochen worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 368/04

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 369/04 vom 20.12.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall
Stichwort:gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall
Leitsatz:1) Eine Öffnungsklausel der Teilungserklärung deckt nicht nur eine abstrakte normähnliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für die Zukunft, sondern auch Regelungen, durch die im Einzelfall (Genehmigung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans) von dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilungsschlüssel abgewichen wird.

2) Ein Wohnungseigentümer hat kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Beschlußanfechtungsantrag, der sich gegen einen Beschluß der Eigentümerversammlung richtet, durch den gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer eine Abmahnung wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens ausgesprochen worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 369/04


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