Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGemeinschaftsordnung 

Gemeinschaftsordnung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 119/06 vom 10.04.2008

1. In der näheren Bezeichnung eines Sondereigentums in der Teilungserklärung liegt in der Regel, jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung für das Sondereigentum keine hiervon abweichende Benutzungsregelungen enthält, eine die Nutzung des Sondereigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß den §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG. Für Gemeinschaftseigentum, das lediglich einem Sondernutzungsrecht unterliegt, kann hinsichtlich der Auswirkung einer Zweckbestimmung nichts anderes gelten als für Sondereigentum. Zur Auslegung im Einzelfall hinsichtlich der Bezeichnung "Abstellplatz für Fahrräder".

2. Die Zweckbestimmung des Sondereigentums als Wohnung durch die Teilungserklärung wird durch die Bezeichnung der einzelnen Räume in dem in Bezug genommenen Aufteilungsplan nicht auf die so umrissene konkrete Nutzungsart beschränkt. Der Wohnungseigentümer ist deshalb berechtigt, im Rahmen der Wohnnutzung die Art der Nutzung der einzelnen Räume zu verändern, so dass auch die Verlegung der Küchennutzung eines Raums in einen anderen Raum grundsätzlich zulässig ist.

3. Es hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab, ob Grillen wegen Verstoßes gegen §§ 13 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG uneingeschränkt zu verbieten, zeitlich und/oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkung zu gestatten ist. Maßgebend für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe des Gartens bzw. der sonstigen Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät. Welche Entscheidung zu treffen ist, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 8 BV 05.1918 vom 22.11.2006

1. Im Recht der Sondernutzungsgebühren nach Art. 18 ff. BayStrWG ist die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner für eine die Wohnanlage betreffende Sondernutzung unzulässig. Gebührenschuldner ist vielmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05) die Gemeinschaft selbst.

2. Eine Satzungsbestimmung, die für nicht gesondert geregelte Sondernutzungstatbestände die entsprechende Anwendung solcher geregelter Tatbestände anordnet, welche den nicht geregelten Tatbeständen am ähnlichsten sind, verstößt gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabeschuld und ist nichtig.

3. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren setzt nicht voraus, dass für die Sondernutzung eine Erlaubnis erteilt ist.

4. Bei Sondernutzungen für die Inanspruchnahme des Luftraums über öffentlichen Straßen außerhalb des Verkehrsraums (z.B. Balkon) ist die Gebührenschuld grundsätzlich nur nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners zu bemessen. Dieses darf in entsprechender Anwendung von § 905 BGB nur bis zu der Grenze herangezogen werden, innerhalb der der Träger der Straßenbaulast noch ein Interesse am Ausschluss von Einwirkungen auf den Luftraum über der Straße hat.
5. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung bei Sondernutzungsgebühren.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 179/04 vom 04.07.2006

1. Zur Frage, inwieweit die Änderung einer Vereinbarung in einer Gemeinschaftsordnung möglich ist, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten vorschreibt, und inwieweit ein diesbezüglicher Änderungsanspruch im Beschlussanfechtungsverfahren geltend gemacht werden kann

2. Eine unzulässige sofortige weitere Beschwerde kann dadurch zulässig werden, dass auch die andere Seite sofortige weitere Beschwerde eingelegt hat und dadurch eine Überprüfung in der Hauptsache im Wege der nach wie vor zulässigen Anschlussrechtsbeschwerde möglich ist, für die es auf das Erreichen einer Mindestbeschwer nicht ankommt.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 8 ZB 06.485 vom 11.05.2006

Wohnungseigentümer sind für ihr Grundstück auch verkehrssicherungspflichtig, soweit auf diesem ein tatsächlich-öffentlicher Weg verläuft.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 234/05 vom 26.04.2006

1. Aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis kann sich die Pflicht ergeben, einer Änderung der Gemeinschaftsord-nung (hier: Verteilungsschlüssel) zuzustimmen.

2. Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen.

3. Die Pflicht besteht auch dann, wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält.

4. Jedenfalls dann, wenn ein Wohnungseigentümer mehrmals vergeblich versucht hat, die Wohnungseigentümerversammlung zur Änderung des Verteilungsschlüssels zu bewegen, kann ihm nicht entgegengehalten werden, er müsse vor Anrufung des Wohnungseigentumsgerichts die Wohnungseigentümerversammlung erneut damit befassen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 471/02 vom 15.03.2005

1. Eine Klausel in der Gemeinschaftsordnung, wonach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG dahingehend abbedungen wird, dass Veränderungen im Erscheinungsbild der Eigentumswohnanlage auch ohne Beeinträchtigung eines oder mehrerer Wohnungseigentümer stets der allseitigen Zustimmung bedürfen, ist zulässig. Der Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG ist in diesem Fall nicht anzulegen.

2. Zur Auslegung einer entsprechenden Klausel in der Gemeinschaftsordnung

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 94/04 vom 09.06.2004

1. Ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer führt nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung, wenn das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache abschließend entscheiden kann.

2. Ein erheblicher zeitlicher Abstand (hier: ca. 2 1/2 Jahre) zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung führt im Wohnungseigentumsverfahren nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung, wenn von einer erneuten Verhandlung weder eine weitere Sachaufklärung noch eine gütliche Einigung zu erwarten gewesen wäre.

3. Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn der Bauträger vor Eintragung einer Eigentumsvormerkung eine von der Teilungserklärung abweichende Bauausführung vollendet.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 B 00.2191 vom 09.10.2003

1. Der in einem Erschließungsvertrag zwischen Bauträger als Grundstückseigentümer und Gemeinde erklärte Verzicht auf Anschlussrechte wirkt dinglich und bindet auch die Rechtsnachfolger im Grundeigentum.

2. Der aus dem Gedanken der Folgenbeseitigung abgeleitete Erschließungsanspruch ist subsidiär gegenüber zivilrechtlichen Möglichkeiten der Erschließungssicherung.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 109/01 vom 20.03.2002

Solange eine nach § 3 WEG zu bildende Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht besteht, kann in Einzelfällen die für die spätere Wohnungseigentümergemeinschaft geschaffene Gemeinschaftsordnung Anwendung finden.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 12/02 vom 07.02.2002

Zur Frage der Rechtsmittelbeschwer bei einem Eigentümerbeschluss, wonach die Wohnungseigentümer die Hausgelder im Lastschrifteinzugsverfahren zu bezahlen haben oder andernfalls monatlich zusätzlich 5 DM für den Verwaltungsaufwand leisten müssen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 180/01 vom 10.01.2002

Auch wenn eine für ihn günstige Vereinbarung nicht in das Grundbuch eingetragen wurde, wirkt sie zugunsten des Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 163/01 vom 28.12.2001

Eine bauliche Veränderung hat nur derjenige zu beseitigen, der sie vorgenommen hat. Ein Sondernachfolger ist nur verpflichtet, die Beseitigung zu dulden.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 15/01 vom 19.12.2001

Verkauft ein Wohnungseigentümer einzelne von mehreren ihm gehörenden Wohnungen so kommt es bei der Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 167/01 vom 19.12.2001

Es ist zulässig, den Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden, mit Zählereinrichtungen für Strom und Gas versehenen Raum den Wohnungseigentümern nur über den Hausmeister oder die Verwaltungsbeiräte zu ermöglichen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 93/01 vom 13.12.2001

1. Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind nicht nichtig sondern anfechtbar, wenn die Versammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen.

2. Der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung ist nicht gewahrt, wenn der Beschluß über den Wirtschaftsplan erst kurz vor Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst wird.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 140/01 vom 22.11.2001

Ein Wohnungseigentümer kann vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse anfechten, sofern ihm die Niederschrift über die Eigentümerversammlung vor Ablauf der Anfechtungsfrist nicht zugeht.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 10/01 vom 07.11.2001

Teileigentum läßt sich auch dadurch begründen, dass mit dem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer erst noch zu errichtenden Tiefgarage verbunden wird.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 37/01 vom 31.10.2001

Die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann versagt werden, wenn der Käufer ( hier Lebensgefährte des Veräußerers) in der Vergangenheit durch provozierendes, beleidigendes und lärmendes Verhalten immer wieder Anlaß für Streitereien mit anderen Wohnungseigentümern bot.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 147/01 vom 17.10.2001

Eine auf dem Flachdach einer Garage installierte Photovoltaikanlage mit dem Umfang 0,8 m² muß keine die übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigende bauliche Veränderung sein.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 110/01 vom 12.10.2001

Die in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Ermächtigung, neues Wohnungseigentum durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum zu schaffen, kann nicht als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, das den Sondernachfolger bindet. (Bestätigung von BayObLGZ 2000, 1).

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 127/01 vom 12.10.2001

Die Verglasung eines Balkons ist weder Instandsetzung noch Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 95/01 vom 25.09.2001

Zur Frage der Erneuerung einer mit Eternitplatten verkleideten Fassade als modernisierende Instandsetzung unter Anbringung einer zusätzlichen der WärmeschutzV entsprechenden Wärmedemmung.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 39/01 vom 20.09.2001

Zur Frage der Höhe des Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses, mit dem untersagt wurde, ein Teileigentum als bordellartigern Betrieb zu nutzen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 89/01 vom 19.09.2001

Darf der Käufer nach dem Kaufvertrag bereits vor Eigentumsumschreibung in alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft eintreten, so wird davon regelmäßig nicht die Beschlussfassung erfasst, die der erkennbaren Interessenlage des Veräußerers widerspricht

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 106/01 vom 19.09.2001

Beschränkt sich ein Eigentümerbeschluss darauf, einen Antrag abzulehnen, besteht ein sogenannter Nichtbeschluss, der deswegen nicht für ungültig erklärt werden kann. Der Anfechtungsantrag läßt sich regelmäßig umdeuten in einen Antrag, der Maßnahme zuzustimmen, die abgelehnt wurde.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 107/01 vom 06.09.2001

1. Der Verwalter darf ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer keine Forderungen gegen die Wohnungseigentümer anerkennen.

2. Nur wenn ein entsprechender Eigentümerbeschluss besteht, kann ein Wohnungseigentümer auf Zahlung von Wohngeld in Anspruch genommen werden.

3. Verstöße gegen die Vorschriften über die Einberufung zur Eigentümerversammlung führen nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 86/01 vom 06.09.2001

Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, so ist er als auch sein Rechtsnachfolger an diese Zustimmung gebunden.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 114/01 vom 23.08.2001

Die Freistellung nicht beheizbarer Räume in der Gemeinschaftsordnung von Heizkosten gilt nur für Heizkosten und nicht für alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 96/01 vom 23.08.2001

1. Eine vom Hausverwalter aufgrund der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Ermächtigung aufgestellte Hausordnung ist so lange verbindlich, wie sie nicht durch die Eigentümer oder das Gericht geändert wird.

2. Die Beschränkung des Musizierens in der Hausordnung auf Zimmerlautstärke, so daß es in anderen Wohnungen nicht gehört wird, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sie nicht in einer Vereinbarung enthalten ist.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 91/01 vom 10.08.2001

Ein Wohnungseigentümer kann gegen die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft eine Änderung von Vereinbarungen verlangen, wenn ein Festhalten an einer Vereinbarung wegen außergewöhnlicher Umstände gegen Treu und Glauben verstößt

Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Gemeinschaftsordnung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum