JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gemeinschaftslizenz
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 881/92, GüKG |
| Schlagworte: | Gemeinschaftslizenz, Güterverkehr, gewerblicher |
| Stichwort: | Gemeinschaftslizenz |
| Leitsatz: | Die Erteilung der Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 setzt einen tatsächlich eingerichteten Gewerbebetrieb mit einem vom Inhaber tatsächlich beherrschten Fuhrpark und eigenem Fahrpersonal voraus, das - soweit der Unternehmer nicht der einzige Bedienstete ist - den Weisungen des Unternehmers tatsächlich und rechtlich untersteht. Zur Frage, wann Unternehmer, denen eine Ausfertigung der Gemeinschaftslizenz überlassen wird und die als "Vermieter" ihrer Fahrzeuge Beförderungen für den Inhaber der Gemeinschaftslizenz ausführen, als "Dritte" im Sinne von Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 anzusehen sind mit der Folge, dass sie unerlaubt gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, Ss 6/08 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 881/92, VO (EG) Nr. 484/2002, Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, ARB Nr. 1/80, AÜG |
| Schlagworte: | Güterkraftverkehr, grenzüberschreitender Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz, Fahrerbescheinigung, Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, assoziationsrechtliche Stillhalteklauseln, Arbeitnehmerüberlassung, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Dienst- oder Werkvertrag, Konzernprivileg |
| Stichwort: | Gemeinschaftslizenz |
| Leitsatz: | Setzt ein im Inland ansässiges Verkehrsunternehmen die bei einem türkischen Tochterunternehmen angestellten türkischen Fahrer dauerhaft im gewerblichen Güterverkehr zwischen der Türkei und Deutschland ein, handelt es sich auch dann um eine gewerbsmäßige und damit erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Art. 1 § 1 Satz 1 AÜG, wenn der türkischen Tochterfirma kein Entgelt für die Arbeitnehmerüberlassung gewährt, sondern nur die Personalkosten erstattet werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 49.06 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 881/92 in der ab dem 19.03.2003 gelten Fassung |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerüberlassung, Fahrerbescheinigung, Gemeinschaftslizenz, Güterfernverkehr |
| Stichwort: | Gemeinschaftslizenz |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Erteilung einer "EU-Fahrerbescheinigung" besteht nicht, wenn dem Inhaber einer Gemeinschaftslizenz mit Firmensitz in Deutschland türkische Staatsangehörige als Fahrer im Wege einer - nach deutschem Recht nicht genehmigungsfähigen - Arbeitnehmerüberlassung aus der Türkei zur Verfügung gestellt werden, weil er sie dann nicht im Sinne des Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 "rechtmäßig einsetzt". |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 UE 2037/05 | |
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