1. Die allgemeine Ermächtigung an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zur Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in der vertragsärztlichen Versorgung gestattet den Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel.
2. Zu den Maßstäben gerichtlicher Überprüfung von Entscheidungen des Bundesausschusses/GBA zum therapeutischen Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit bestimmter pharmakologischer Wirkstoffe und Arzneimittel.