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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGgemeinsame Reinigung einer Reihenhausanlage durch die Nachbarn bzw durch Hauseigentümer 

gemeinsame Reinigung einer Reihenhausanlage durch die Nachbarn bzw durch Hauseigentümer

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 2 U 22/04 R vom 05.07.2005

Für eine Versicherung als "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs 2 S 1 SGB 7 reicht es nicht aus, dass die unfallbringende Tätigkeit einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen objektiv nützlich war. Notwendig ist, dass der Handelnde auch subjektiv ein Geschäft des anderen besorgen, also fremdnützig tätig sein wollte.

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