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gemeinsam eingenommenes Mittagessen als integraler Bestandteil

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BSG – Urteil, B 8/9b SO 10/07 R vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:SGB XII, SGB IV, SchwbWV
Schlagworte:Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes Mittagessen als integraler Bestandteil - Werkstatt für behinderte Menschen - keine Hilfe zum Lebensunterhalt - Erstattungsanspruch - selbst beschaffte Leistung - Arbeitsbereich
Stichwort:gemeinsam eingenommenes Mittagessen als integraler Bestandteil
Leitsatz:1. Das gemeinsam eingenommene Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen ist im Sozialhilferecht integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe und insoweit nicht der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzuordnen.

2. Zum Erstattungsanspruch bei selbst beschaffter Leistung.
Volltext: BSG - Urteil, B 8/9b SO 10/07 R




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